Ausschreibung von Bauleistungen Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg_ Bauabschnitt 2. Teil
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Straße 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
E-Mail:
Telefon: +49 3853031/273
Fax: +49 3853031/255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Bauleistungen Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg_ Bauabschnitt 2. Teil
Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg/ 2. Teil-Bauabschnitt
Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten,
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg/ 2. Teil-Bauabschnitt
Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, 600m²
(Sofortiger Baubeginn nach Zuschlagserteilung)
Die Daten zur Laufzeit des Vertrages stellen zunächst die voraussichtlichen Ausführungszeiten dar. Die
Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B ist zur Vertragslaufzeit hinzuzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885-165
Fax: +49 3855884855-817
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).