Ausschreibung von Objektplanungsleistungen und Freianlagenplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses in der Gemeinde Mözen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungsleistungen und Freianlagenplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses in der Gemeinde Mözen
Ausschreibung von Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 sowie im Leistungsbild Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9, für den Neubau des Feuerwehrhauses in der Gemeinde Mözen.
Gemeinde Mözen
Ausschreibung von Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 sowie im Leistungsbild Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9, für den Neubau des Feuerwehrhauses mit zusätzlichen Lager- und Veranstaltungsräumlichkeiten in der Gemeinde Mözen.
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der
Vertragslaufzeit, die hier die LPH 9 und damit die Gewährleistungszeit mit berücksichtigt, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen)
Ort: Leezen
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 17.11.2023 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten
Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der
festgesetzten Zuschlagskriterien die Methodik der Projektdurchführung ausführlich darzustellen
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)