Ausschreibung von Objektplanungsleistungen für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungsleistungen für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg
Objektplanungsleistungen_ Leistungsbild Gebäude und Innenräume (LPH 1-9) für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg
Strasburg
Objektplanungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), gem. §§ 34 i.V.m. Anlage 10 der HOAI 2021 entsprechend für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg.
Das Objekt wurde aber durch einen Brand im April 2022 komplett zerstört und alle Gebäudeteile mussten zwischenzeitlich abgebrochen und entsorgt werden.
Auf Grund der großen Bedeutung für das kulturelle und gemeinschaftliche Leben in der Stadt ist vorgesehen, ein neues Kulturhaus an gleicher Stelle zu errichten. Ziel ist es, dieses Haus wieder voll als Kultur- und Freizeitstätte den Bürgern der Stadt Strasburg und den angrenzenden Gemeinden zur Verfügung zu stellen, um kulturelle Angebote sowie Freizeitangebote zu ermöglichen. Das ehemalige Kulturhaus wurde für Veranstaltungen multifunktionaler Art genutzt, u. a. für Konzerte, Puppentheater, Vereinsarbeit aber auch für private Feiern und öffentliche Veranstaltungen. Regelmäßig besuchten Kinder der Max-Akademie, einem Kinder- und Jugendhilfeprojekt in Strasburg, dieses Haus und führten Projekte gerade für sozial schwache Familien durch.
Der Neubau soll in gleicher Art und Zweckbestimmung hergestellt werden.
Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume)
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 30.10.2023 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten
Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der
festgesetzten Zuschlagskriterien die Methodik der Projektdurchführung ausführlich darzustellen.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885-165
Fax: +49 3855884855-817
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).