Ausschreibung von Objektplanungsleistungen für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Strasburg, vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung von Objektplanungsleistungen für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanungsleistungen_ Leistungsbild Gebäude und Innenräume (LPH 1-9) für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 199 022.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

Strasburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), gem. §§ 34 i.V.m. Anlage 10 der HOAI 2021 entsprechend für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg.

Das Objekt wurde aber durch einen Brand im April 2022 komplett zerstört und alle Gebäudeteile mussten zwischenzeitlich abgebrochen und entsorgt werden.

Auf Grund der großen Bedeutung für das kulturelle und gemeinschaftliche Leben in der Stadt ist vorgesehen, ein neues Kulturhaus an gleicher Stelle zu errichten. Ziel ist es, dieses Haus wieder voll als Kultur- und Freizeitstätte den Bürgern der Stadt Strasburg und den angrenzenden Gemeinden zur Verfügung zu stellen, um kulturelle Angebote sowie Freizeitangebote zu ermöglichen. Das ehemalige Kulturhaus wurde für Veranstaltungen multifunktionaler Art genutzt, u. a. für Konzerte, Puppentheater, Vereinsarbeit aber auch für private Feiern und öffentliche Veranstaltungen. Regelmäßig besuchten Kinder der Max-Akademie, einem Kinder- und Jugendhilfeprojekt in Strasburg, dieses Haus und führten Projekte gerade für sozial schwache Familien durch.

Der Neubau soll in gleicher Art und Zweckbestimmung hergestellt werden.

Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung personeller Verfügbarkeit / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Methodik der Projektdurchführung / Gewichtung: 65 %
Preis - Gewichtung: 25 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben zeitlichen Einordnung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 119-376537
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Baukonzept Neubrandenburg GmbH
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 199 022.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.

IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 30.10.2023 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in

Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.

Angaben zu:

— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,

— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.

Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten

Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der

festgesetzten Zuschlagskriterien die Methodik der Projektdurchführung ausführlich darzustellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885-165
Fax: +49 3855884855-817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134

Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist

auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten

Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in

den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023