Beschaffung elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Darß für 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 112970-S23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Eichberg 3
Ort: Wieck a. Darß
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18375
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Kleist
E-Mail:
Telefon: +49 3823370340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darss-fischland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Darß für 2024 und 2025
Beschaffung elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Darß für 2024 und 2025
Wieck a. Darß, DE
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 24 Lieferstellen, davon 1 mit Registrierter Leistungsmessung. Die prognostizierte Jahresliefermenge beträgt ca. 685.080 kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
In Bezug auf das Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13.04.2022 sowie einer vor Ausschreibungsbeginn durchgeführten Markterkundung wurde das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb angewandt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Darß für 2024 und 2025
Postanschrift: Eckdrift 43 - 45
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/