Neubau eines Gemeindezentrums in 17091 Rosenow
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloss 1
Ort: Stavenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17153
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 39954/283-604
Fax: +49 39954/283-701
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stavenhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Gemeindezentrums in 17091 Rosenow
Gegenstand des Auftrages ist die Planung und Bauüberwachung für den Neubau eines Gemeindezentrums in der Ortslage 17091 Rosenow, Gemeinde Rosenow in unmittelbarer Nähe der örtlichen Sportanlage
Es sind 3 Lose für die Planung zu vergeben:
- Objektplanung Gebäude
- Tragwerksplanung (Vergabe zum späteren Zeitpunkt)
- Technische Ausrüstung (Vergabe zum späteren Zeitpunkt)
Die Auftragsvergabe erfolgt in zwei Abschnitten, für die LPH Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung unmittelbar nach Durchführung des Vergabeverfahrens ab 4. Quartal 2023.
Die Beauftragung der restlichen LPH erfolgt nach Sicherung der Finanzierung
(Bereitstellung von Fördermitteln), frühestens 2024/2025.
17091 Rosenow
Zur Gemeinde Rosenow gehören 6 Ortsteile, Rosenow ist der Zentralort der Gemeinde. Der Ort befindet sich verkehrsgünstig an der B104 zwischen Neubrandenburg und der Reuterstadt Stavenhagen.
Die Gemeinde, verwaltet durch das Amt Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen, beabsichtigt die Errichtung eines Gemeindezentrums in unmittelbarer Nähe des Sportplatzes im Ort Rosenow.
Gemarkung: Rosenow
Flur. 1
Flurstücke: 60, 62, 84/14
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Rosenow.
Für das Vorhaben sind Planungsleistungen zu vergeben für:
Gebäude
Tragwerksplanung (Vergabe zum späteren Zeitpunkt)
Technische Ausrüstung (Vergabe zum späteren Zeitpunkt)
Folgende Funktionsbereiche und Anlagen sind von der Gemeinde Rosenow gewünscht:
- Mehrzweckbereich mit Raum für ca. 100 Personen, Küche, WC-Anlagen
- Abstellflächen und Lager für Sportgeräte, Sportausrüstung
- Umkleide- und Sanitärbereiche für Sportvereine, Mannschaften, Schiedsrichter
- Behindertengerechtes WC, barrierefrei
- Lagerfläche für Gemeinde
- Solar – bzw. Photovoltaikanlage ausgerichtet auf die Versorgung des Gebäudes
- Wärmeversorgung über das örtliche Nahwärmenetz
- Gebäude mit Kfw 40 Standard
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in 2 Abschnitten.
Abschnitt 1: entspr. LPH 1-4 HOAI
Abschnitt 2: entspr. LPH 5-9 HOAI
Die Beauftragung von LPH 5-9 ist optional, sie erfolgt erst bei gesicherter Finanzierung durch Bewilligung von Fördermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen
Postanschrift: Gerstenstraße 9
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3954255910
Fax: +49 3954255920
Internet-Adresse: https://www.baukonzept-nb.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14Ort
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de