Planung Erschließungsanlagen für das Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg" und einer Umgehungsstraße in 17207 Röbel/Müritz Referenznummer der Bekanntmachung: 2300102
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-6331491
Fax: +49 3856330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Erschließungsanlagen für das Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg" und einer Umgehungsstraße in 17207 Röbel/Müritz
Planung Erschließungsanlagen für das Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg" und einer Umgehungsstraße in 17207 Röbel/Müritz
Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg"
17207 Röbel/Müritz
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2021,
Los 1: Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg"
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-9
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-9
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-9
Los 2: Bau einer Umgehungsstraße
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-8
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-8
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-8
Los 3: Bau eines Radweges entlang einer Umgehungsstraße
Objektplanung Verkehrsanlagen einschl. Entwässerung LP 1-8
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-8
Bau einer Umgehungsstraße
17207 Röbel/Müritz
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2021,
Los 1: Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg"
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-9
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-9
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-9
Los 2: Bau einer Umgehungsstraße
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-8
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-8
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-8
Los 3: Bau eines Radweges entlang einer Umgehungsstraße
Objektplanung Verkehrsanlagen einschl. Entwässerung LP 1-8
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-8
Bau eines Radweges entlang einer Umgehungsstraße
17207 Röbel/Müritz
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2021,
Los 1: Wohngebiet B-Plan "Jörgenbarg"
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-9
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-9
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-9
Los 2: Bau einer Umgehungsstraße
Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-8
Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-8
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-8
Los 3: Bau eines Radweges entlang einer Umgehungsstraße
Objektplanung Verkehrsanlagen einschl. Entwässerung LP 1-8
Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Möller
Postanschrift: Langer Steinschlag 7
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3881750-0
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Möller
Postanschrift: Langer Steinschlag 7
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3881750-0
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Möller
Postanschrift: Langer Steinschlag 7
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3881750-0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1CWG376G
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.