Lieferung und Leasing von 13 Transporter-Kastenwagen bis 3,5 t in Losen 1-2 Referenznummer der Bekanntmachung: SC-105-SV-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Leasing von 13 Transporter-Kastenwagen bis 3,5 t in Losen 1-2
Lieferung und Leasing von 13 Transporter-Kastenwagen bis 3,5 t in Losen 1-2
Los 1 PK Umbau
18055 Rostock
Vorliegend ist beabsichtigt, für den Bereich Klempner sechs Transporter/Kastenwagen bis 3,5t für den WIRO Konzern zu beschaffen. Dieser ist vom Auftragnehmer zu liefern und soll für 48 Monate geleast werden. Es ist eine Laufleistung von 12.500 km im Jahr vorgesehen. Die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH tritt als Halter der Fahrzeuge auf.
Los 2 PA Umbau
18055 Rostock
Vorliegend ist beabsichtigt, für den Bereich Maler sieben Transporter/Kastenwagen bis 3,5t für den WIRO Konzern zu beschaffen. Dieser ist vom Auftragnehmer zu liefern und soll für 48 Monate geleast werden. Es ist eine Laufleistung von 10.000 km im Jahr vorgesehen. Die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH tritt als Halter der Fahrzeuge auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Autohaus Rostock Ost GmbH
Postanschrift: Rövershäger Chaussee 5
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Autohaus Rostock Ost GmbH
Postanschrift: Rövershäger Chaussee 5
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1C82N4H3
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.