FF Ferdinandshof - Gebäudeplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Ort: Torgelow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17358
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Torgelow
E-Mail:
Telefon: +49 3976/252166
Fax: +49 03976/202202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.torgelow.de
Abschnitt II: Gegenstand
FF Ferdinandshof - Gebäudeplanung
Anbau von 2 Einstellplätzen Größe 2 nach DIN 14092 sowie von Sozialräumen an ein bestehendes Feuerwehrgerätehaus incl. erforderlicher Umbauten im Bestandsgebäude und Anpassung der Außenanlagen.
Aufnahme Bestand und Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI.
Abschnittsweise Beauftragung wobei zunächst nur die Bestandsaufnahme und die Lph 1-3 Entwurfsplanung beauftragt werden.
17379 Ferdinandshof
Anbau von 2 Einstellplätzen Größe 2 nach DIN 14092 sowie von Sozialräumen an ein bestehendes Feuerwehrgerätehaus incl. erforderlicher Umbauten im Bestandsgebäude und Anpassung der Außenanlagen.
Aufnahme Bestand und Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI.
Abschnittsweise Beauftragung wobei zunächst nur die Bestandsaufnahme und die Lph 1-3 Entwurfsplanung beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Gebäude
Postanschrift: Gerstenstr. 9
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3954255910
Fax: +49 3954255920
Internet-Adresse: www.baukonzept.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/588-5160
Fax: +49 385/588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).