Planungsleistungen zur Erweiterung der Kita Wiesenwichtel in Armsheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Römergrund 2-6
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6732/601-3272
Fax: +49 6732/601-215
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgwoerrstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Erweiterung der Kita Wiesenwichtel in Armsheim
Die Ortsgemeinde Armsheim plant die Erweiterung ihrer Kindertagesstätte Wiesenwichtel um 2 weitere Gruppen mit je 45 Plätzen.
Objektplanung Gebäude- und Innenräume nach § 34 HOAI
55288 Armsheim
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Die vergebende Stelle beabsichtigt die stufenweise Vergabe von Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsphase 2 beabsichtigt die vergebenden Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die auf die Leistungsstufe 1 werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung kommunalen Bauten für Bildung, Erziehung und Sport anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %).
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20 %).
3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 %).
4. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (10 %).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Die vergebende Stelle beabsichtigt die stufenweise Vergabe von Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsphase 2 beabsichtigt die vergebenden Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die auf die Leistungsstufe 1 werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 10 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist. Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
55288 Armsheim
Gegenstand der Beschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Tragwerksplanung (§51 HOAI, Leistungsphasen 1 - 6) sowie in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Für dieses Los ist keine stufenweise Vergabe beabsichtigt.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung von kommunalen Bauten für Bildung, Erziehung und Sport anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %).
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20 %).
3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 %).
4. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (10 %).
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 10 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist. Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Planung der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI
55288 Armsheim
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Die vergebende Stelle beabsichtigt die stufenweise Vergabe von Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsphase 2 beabsichtigt die vergebenden Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, den für die Leistungsstufe I vergebenen Auftrag um die Leistungsstufe II zu erweitern
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung von kommunalen Bauten für Bildung, Erziehung und Sport anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %).
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20 %).
3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 %).
4. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (10 %).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (§55 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Die vergebende Stelle beabsichtigt die stufenweise Vergabe von Planungsleistungen. In der Leistungsstufe I sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsphase II beabsichtigt die vergebenden Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die auf die Leistungsstufe I aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 10 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist. Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 2.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die vorgenannten Deckungssummen müssen mind. zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- /Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
1. Auflistung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen - namentlich genannt - und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen. Für den stellvertretenden Bauüberwacher wird auch die Qualifikation eines staatl. gepr. Technikers mit einer Berufserfahrung von mind. 10 Jahren in der Bauüberwachung als vergleichbare Qualifikation anerkannt.
Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit diesem nachzuweisen.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen. Auch der Vertreter muss die gleiche Qualifikation inne haben. Für den stellvertretenden Bauüberwacher wird auch die Qualifikation eines staatlich geprüften Technikers mit einer Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren in der Bauüberwachung als vergleichbare Qualifikation anerkannt.
Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlagenberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit diesem nachzuweisen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau oder der Erweiterung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Alle Referenzen müssen die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben. Es müssen mindestens die Planungsleistungen (mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 8 muss nach dem 01.01.2018 erfolgt sein. Bei allen Referenzen hat der Bewerber darzulegen, wie sich Bauzeit und Baukosten im Projektverlauf entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse der LPH 3, LPh 7 und nach Abschluss der LPh 8). Eventuelle Abweichungen sind zu erläutern.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers anzugeben.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden
Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113