FF Wietstock - Planung technische Ausrüstung (Elt)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Ort: Torgelow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17358
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Torgelow
E-Mail:
Telefon: +49 3976/252166
Fax: +49 3976/202202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.torgelow.de
Abschnitt II: Gegenstand
FF Wietstock - Planung technische Ausrüstung (Elt)
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Einstellplätzen und den zugehörigen Nebenräumen sowie den Außenanlagen.
Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI für technische Anlagen (Elt).
Abschnittsweise Beauftragung wobei zunächst nur die Lph 1-3 Entwurfsplanung beauftragt werden.
Gemeinde Altwigshagen, Ortsteil Wietstock
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Einstellplätzen und den zugehörigen Nebenräumen sowie den Außenanlagen.
Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI für technische Anlagen (Elt).
Abschnittsweise Beauftragung wobei zunächst nur die Lph 1-3 Entwurfsplanung beauftragt werden.
Bei mehr als 10 geeigneten Bewerbern, werden die Teilnehmer ausgelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der fachlichen Eignung
b) Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/588-5160
Fax: +49 385/588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).