Landkreis Ludwigslust-Parchim - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Auftausalz im Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023020142
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Putlitzer Straße 25
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Auftausalz im Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2025
Lieferung von Auftausalz im Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2025
Kreisstraßenmeisterei Parchim, Bauhof Parchim Dargelützer Weg 15 19370 Parchim, Kreisstraßenmeisterei Parchim, Bauhof Lübz Blücherstraße 15a 19368 Lübz, Kreisstraßenmeisterei Parchim, Bauhof Crivitz Parchimer Str. 69 19089 Crivitz, Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust, Bauhof Ludwigslust Grabower Chaussee 2 19288 Ludwigslust, Kreisstraßenmeisterei Hagenow, Bauhof Vellahn Wittenburger Chaussee 1 (an der L05) 19260 Vellahn
Auftausalz gem. DIN EN 16811-1, Kornklasse M; Mindestabnahmemenge pro Jahr 800 t,
Anlieferung für 2 Hochsilos a 75 m3 und 3 Hochsilos a 50 m3 sowie Anlieferung für eine Lagerhalle (LKW mit Schubböden)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutscher Straßen-Dienst GmbH
Postanschrift: Landschaftstraße 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1CSHXLXU
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.