Rahmenvertrag Reinigungsleistung Stadtgebiet Rostock Referenznummer der Bekanntmachung: SC-150-WT-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Reinigungsleistung Stadtgebiet Rostock
Los 4 - Gebäudereinigung
18055 Rostock LOS 4 - Für die KundenCenter/Abteilungen: KundenCenter 5 (Stadtmitte, KTV, Biestow, Brinckmanshöhe und Südstadt), KundenCenter 6 (Toitenwinkel, Dierkow); Innere Verwaltung-SI
Es handelt sich um Reinigungsdienstleistungen, welche in Leerwohnungen, als auch mal in bewohnten Wohnungen sowie in Treppenhäusern oder Kellern auszuführen sind.
Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 651 Stck/Jahr.
Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 100.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze).
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine Wiederholung der Ausschreibung nach Aufhebung. Der ursprüngliche Vertragsbeginn 01.10.2023 ist nicht mehr sichergestellt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FDS GmbH
Postanschrift: Gewerbeallee 37
Ort: Elmenhorst
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1CN43QQZ
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.