Rahmenvereinbarung zur Lieferung von unsterilen Untersuchungshandschuhen Referenznummer der Bekanntmachung: 632/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rembrandtstraße 17a/b
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zul.med.uni-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von unsterilen Untersuchungshandschuhen
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von unsterilen Untersuchungshandschuhen
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von unsterilen Untersuchungshandschuhen in den Größen XS - XL gemäß den geschätzten Mengen und Anforderungen laut Leistungsbeschreibung
Option: Der Vertrag kann zwei Mal um zwölf weitere Monate zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt die Auftraggeberin die jeweilige Auftragnehmerin schriftlich spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Auftraggeberin. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch der Auftragnehmerinnen auf Inanspruchnahme der Option.
gemäß Leistungsbeschreibung (Verpackung mit Barrierefolie über Boxöffnung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
8.10. Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist,
8.11. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
8.12. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist,
8.13. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind,
8.14. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen,
8.15. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 9 Absatz 4 VgG M-V vorliegen,
8.16. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Auflagen zur Einhaltung der Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen gemäß VgG M-V sicherstellt,
8.17. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen,
8.18. Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen,
8.19. Eigenerklärung des Unternehmens, dass es über keine gesellschaftsrechtlichen und/oder personellen, räumlichen, bzw. organisatorischen, infrastrukturellen und/oder sonstigen Verbindungen mit anderen Unternehmen verfügt, soweit diese dieses Verfahren unmittelbar oder mittelbar vergaberechtlich berühren könnten.
8.20. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes M-V und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert.
8.21. Dem Angebot ist eine Referenzliste beizulegen, mit der Angabe von mindestens drei (3), dem Umfang dieser geplanten Lieferleistung entsprechenden, vergleichbaren Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren aus dem deutschsprachigen EU-Raum mit Benennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners, der Telefonnummer und des Auftragsvolumens.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588485-15817
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Auf die Wirksamkeit der Fristen gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen.