Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neubau Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Gesundheit und Soziales -“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friesenstraße 29
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. Berge Dörner
E-Mail:
Telefon: +49 3857434431
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Postanschrift: Am Tabakquartier 60
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Elisa Sonntag
E-Mail:
Telefon: +49 42189769912
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neubau Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Gesundheit und Soziales -“
Die Landeshauptstadt Schwerin plant die Errichtung eines Neubaus für das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Gesundheit und Soziales - sowie einer Dreifeld-Sporthalle am Standort Pankower Straße in Schwerin Neu Zippendorf.
Für den Bau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 42,6 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Freianlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 2,9 Mio. € veranschlagt worden.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbs soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische als auch funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
Terminübersicht
Veröffentlichung Wettbewerb 06.10.2023
Einsendeschluss Bewerbungen 05.11.2023
Ausgabe der Unterlagen 09.02.2024
Kolloquium 21.02.2024
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 08.05.2024
Abgabe der Modelle 24.05.2024
Preisgerichtssitzung 26.06.2024
Ausstellung / Verhandlungsverfahren anschließend
EFRE - Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 12 einschließlich 4 vorausgewählter Bewerbergemeinschaften begrenzt. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als 8 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 5 weitere Bewerbergemeinschaften als potenz. Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren nachzuweisen:
1. EIGNUNGSKRITERIEN ARCHITEKT:IN
1.1 TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der Architektenkammer, die nicht älter als zwei Jahre ist).
- Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 10,0 Mio. € netto (in den Kostengruppen 300 und 400), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von einem Referenzblatt gemäß Vorlage (wird nach Losung zur Verfügung gestellt).
(Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist. Der Referenznachweis ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung in einer Frist von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.)
1.2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden.
Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen.
2. EIGNUNGSKRITERIEN LANDSCHAFTSARCHITEKT:IN
2.1 TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der Architektenkammer, die nicht älter als zwei Jahre ist).
2.2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden.
Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, ist zusätzlich eine Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen, beizufügen.
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem / einer Architekt:in und mindestens einem / einer Landschaftsarchitekt:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes
- Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
- Funktionalität des Erschließungskonzeptes
ARCHITEKTONISCHE UND GESTALTERISCHE QUALITÄT DES KONZEPTES
- Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben / multi-funktionale Nutzungsmöglichkeiten
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Umsetzungsziel nach z.B. BNB, DGNB
FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT
- Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption
- Barrierefreiheit
- Funktionalität und Nutzbarkeit
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
- Flächeneffizienz in Kontext mit Wirtschaftlichkeit
- Einhaltung des Kostenrahmens
- Genehmigungsfähigkeit
- Flexible Nutzungsmöglichkeiten
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 261.000,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 35 und 40 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 104.400,00 €
2. Preis: 78.300,00 €
3. Preis: 52.200,00 €
Anerkennung: 26.100,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgaben realisiert werden, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 1 bis 4 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 5 und 6 bis 9 nach §§ 34, 39 und 48 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und die Preisträger:innen eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Planungsvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Im Verhand-lungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50% Wettbewerbsergebnis
20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
30% Angebotspreis
Das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium wird mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3,5 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2,5 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkten bewertet.
Der Auslober behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland