Reinigung der Gebäude der Stadt Bad Doberan
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Severinstr. 6
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38203/915280
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-doberan-heiligendamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Gebäude der Stadt Bad Doberan
Unterhaltsreinigung für die Gebäude der Stadt Bad Doberan
Bauhof, Schule am Buchenberg, Feuerwehr, Lessing-Grundschule, Mehrzweckhalle, Rathaus, Regionale Schule am Kamp, Sporthalle Buchenberg, Turnhalle Busbahnhof, WC-Anlagen
1-2x jährl. Grundreinigung der o.g. Gebäude
18209 Bad Doberan
Unterhaltsreinigung für die Gebäude der Stadt Bad Doberan
- Rathaus, Severinstr. 6, 18209 Bad Doberan (1.612,82 m²)
- Bauhof, Thünenhof 4, 18209 Bad Doberan (276,19 m²)
- Freiwillige Feuerwehr, Thünenhof 2, 18209 Bad Doberan (433,72 m²)
1-2 x jährl. Grundreinigung der o.g. Gebäude
Reinigungsleistungen für 2 Jahre, mit Option zweimaliger Verlängerung um je 1 Jahr.
Es ist beabsichtigt die Reinigungsleistungen für die Gebäude der Stadt Bad Doberan für den Ausführungszeitraum ab dem 01.01.2024 – 31.12.2025 an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Bei positiver Bewertung der ausgeführten Arbeiten besteht die Option der Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr bis maximal 4 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027.
18209 Bad Doberan
Unterhaltsreinigung für die Gebäude der Stadt Bad Doberan
- Turnhalle am Busbahnhof, Beethovenstr., 18209 Bad Doberan (1.339,61 m²)
- Turnhalle am Buchenberg, Ehm-Welk-Str. 24, 18209 Bad Doberan (812,80 m²)
- Mehrzweckhalle (inkl. Archiv und Bibliothek), Verbindungsstr., 18209 Bad Doberan (2.043,88 m²)
1-2 x jährl. Grundreinigung der o.g. Gebäude
Reinigungsleistungen für 2 Jahre, mit Option zweimaliger Verlängerung um je 1 Jahr.
Es ist beabsichtigt die Reinigungsleistungen für die Gebäude der Stadt Bad Doberan für den Ausführungszeitraum ab dem 01.01.2024 – 31.12.2025 an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Bei positiver Bewertung der ausgeführten Arbeiten besteht die Option der Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr bis maximal 4 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027.
18209 Bad Doberan
Unterhaltsreinigung für die Gebäude der Stadt Bad Doberan
- Regionale Schule Am Kamp, Beethovenstr. 1, 18209 Bad Doberan (3.100,22 m²)
- Lessing-Grundschule Bad Doberan, Beethovenstr. 3, 18209 Bad Doberan (2.928,15 m²)
- Regionale Schule Buchenberg, Ehm-Welk-Str. 25, 18209 Bad Doberan (3.992,92 m²)
2 x jährl. Grundreinigung der o.g. Gebäude
Reinigungsleistungen für 2 Jahre, mit Option zweimaliger Verlängerung um je 1 Jahr.
Es ist beabsichtigt die Reinigungsleistungen für die Gebäude der Stadt Bad Doberan für den Ausführungszeitraum ab dem 01.01.2024 – 31.12.2025 (Lessing-Grundschule und Buchenbergschule ab 11.02.2024!!) an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Bei positiver Bewertung der ausgeführten Arbeiten besteht die Option der Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr bis maximal 4 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027.
18209 Bad Doberan und Heiligendamm
Unterhaltsreinigung für die Gebäude der Stadt Bad Doberan
- Öffentliches WC am Münster, Klosterstr., 18209 Bad Doberan (32,84 m²)
- Öffentliches WC am Alexandrinenplatz, Rostocker Str., 18209 Bad Doberan (47,99 m²)
- Öffentliches WC am Kinderstrand Heiligendamm (26,84 m²)
- Öffentliches WC Seedeichstraße Heiligendamm (29,57 m²)
1 x jährl. Grundreinigung der o.g. Gebäude
Reinigungsleistungen für 2 Jahre, mit Option zweimaliger Verlängerung um je 1 Jahr.
Es ist beabsichtigt die Reinigungsleistungen für die Gebäude der Stadt Bad Doberan für den Ausführungszeitraum ab dem 01.01.2024 – 31.12.2025 an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Bei positiver Bewertung der ausgeführten Arbeiten besteht die Option der Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr bis maximal 4 Jahre, längstens bis zum 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Nur auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen:
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Benennung von mindestens 1 Referenz zur Unterhaltsreinigung aus den letzten drei Geschäftsjahren mit
Angaben über Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind.
Zu jeder Referenz müssen folgende Angaben gemacht werden:
• Name/Bezeichnung des Auftraggebers
• E-Mail-Adresse der Kontaktperson oder Telefonnummer
• Zeitraum
• kurze Beschreibung der Leistung
• Umsatzvolumen pro Jahr (€)
- Eigenerklärung oder Zertifikat nach DIN /EN ISO 9001 oder gleichwertig zum Qualitätssicherungskonzept
- Angaben zu den eingesetzten Reinigungsgeräten und der eingesetzten Reinigungschemie
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.