Rahmenvertrag zur Beschaffung von interaktiven Tafeln für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2360141
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: PSF 160205
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3856331488
Fax: +49 3856330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swsn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beschaffung von interaktiven Tafeln für Schulen
Rahmenvertrag zur Beschaffung von interaktiven Tafeln für Schulen
diverse Standorte West-Mecklenburg, überwiegend Schulen in Schwerin, Landkreis Ludwigslust-Parchim und Gemeinden 19061 Schwerin
Garantierte Mindestabnahmemenge:
600 Systeme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hugo Hamann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Droysenstr. 21
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315111232
Internet-Adresse: http://www.buerokompetenz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1C5RBW0U
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.