Bekanntmachung Einstellung: Betriebshof NAHBUS in Wismar - Los 2: Planung der Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: NAHBUS-010-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Wismarsche Straße 155
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hartmut Limp
E-Mail:
Telefon: +49 3881788820
Fax: +49 3881788816
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nahbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung Einstellung: Betriebshof NAHBUS in Wismar - Los 2: Planung der Verkehrsanlagen
Im Rahmen der Errichtung eines Betriebshofs für das regionale Busunternehmen NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH sollen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen beauftragt werden (Los 2 von vier Losen).
Baugrundstück in Hornstorf Hornstorf Die Fläche für die Errichtung des Betriebshofes ist eine Teilfläche eines ca. 7 ha großen Geländes in der Gemeinde Hornstorf, die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Hornstorf liegt.
Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH beabsichtigt innerhalb der nächsten fünf Jahre den Neubau eines Betriebshofes im Gewerbegebiet Hornstorf. Dieser soll die folgenden Bestandteile enthalten:
- Werkstattgebäude mit Waschhalle und Halle für Fahrzeuginnenreinigung (Los 1)
- Verwaltungs- und Sozialgebäude (Los 1)
- Waschhalle (Los 1)
- Halle für Fahrzeuginnenreinigung (Los 1)
- Überdachte Abstellfläche für 70 Busse (Los 2)
- ca. 100 Parkplätze für Mitarbeiterinnen/ und Mitarbeiter (Los 2)und
- ca. 20 Parkplätze für Verwaltung sowie Besucherinnen/ und Besucher (Los 2)
- Berücksichtigung zukünftiger Antriebstechnologien, insbesondere planerische Vorbereitung Elektromobilität (Los 3)
Neben der Planung der vorgenannten Bestandteile ist auch die Beauftragung einer Projektsteuerung erforderlich (Los 4).
Der Auftrag ist somit in vier Lose aufgeteilt:
Los 1: Planung der Werkstatt und des Verwaltungs- und Sozialgebäudes
Los 2: Planung der Verkehrsanlagen
Los 3: Planung der Vorbereitung für die Elektromobilität
Los 4: Projektsteuerung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nur Los 2. Die übrigen Lose werden jeweils europaweit in eigenen Verfahren ausgeschrieben.
Es findet eine gestufte Beauftragung statt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHV61YT
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind."
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
- ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
- der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).