Bekanntmachung Aufhebung: Betriebshof NAHBUS in Wismar - Los 1: Planung Werkstatt und Verwaltungs- und Sozialgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: NAHBUS-009-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Postanschrift: Wismarsche Straße 155
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hartmut Limp
E-Mail:
Telefon: +49 3881788820
Fax: +49 3881788816
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nahbus.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Regionaler Busdienst

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung Aufhebung: Betriebshof NAHBUS in Wismar - Los 1: Planung Werkstatt und Verwaltungs- und Sozialgebäude

Referenznummer der Bekanntmachung: NAHBUS-009-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Errichtung eines Betriebshofs für das regionale Busunternehmen NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH sollen Planungsleistungen für eine Werkstatt sowie ein Verwaltungs- und Sozialgebäude beauftragt werden (Los 1 von vier Losen).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:

Baugrundstück in Hornstorf Hornstorf Die Fläche für die Errichtung des Betriebshofes ist eine Teilfläche eines ca. 7 ha großen Geländes in der Gemeinde Hornstorf, die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Hornstorf liegt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH beabsichtigt innerhalb der nächsten fünf Jahre den Neubau eines Betriebshofes im Gewerbegebiet Hornstorf. Dieser soll die folgenden Bestandteile enthalten:

- Werkstattgebäude mit Waschhalle und Halle für Fahrzeuginnenreinigung (Los 1)

- Verwaltungs- und Sozialgebäude (Los 1)

- Waschhalle (Los 1)

- Halle für Fahrzeuginnenreinigung (Los 1)

- Überdachte Abstellfläche für 70 Busse (Los 2)

- ca. 100 Parkplätze für Mitarbeiterinnen/ und Mitarbeiter (Los 2)und

- ca. 20 Parkplätze für Verwaltung sowie Besucherinnen/ und Besucher (Los 2)

- Berücksichtigung zukünftiger Antriebstechnologien, insbesondere planerische Vorbereitung Elektromobilität (Los 3)

Neben der Planung der vorgenannten Bestandteile ist auch die Beauftragung einer Projektsteuerung erforderlich (Los 4).

Der Auftrag ist somit in vier Lose aufgeteilt:

Los 1: Planung der Werkstatt und des Verwaltungs- und Sozialgebäudes

Los 2: Planung der Verkehrsanlagen

Los 3: Planung der Vorbereitung für die Elektromobilität

Los 4: Projektsteuerung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nur Los 1. Die übrigen Lose werden jeweils europaweit in eigenen Verfahren ausgeschrieben.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es findet eine gestufte Beauftragung statt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 137-438827
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4DHV61Y1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB lautet auszugsweise:

"(1)

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

[...]

(3)

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem AG gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind."

Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit

- ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder

- der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2023