LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation in Schwerin gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Elektroanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023010063
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-v.-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH - Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation in Schwerin gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Elektroanlagen
Planungsleistungen für die Errichtung einer Mobilitätsstation "Am Packhof" in Schwerin gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8, Leistungsphasen 5-9
Am Packhof 19053 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt auf dem stadteigenen Grundstück Am Packhof 2 (gegenüber dem Stadthaus) die Errichtung einer Mobilitätsstation. Die Mobilitätsstation stellt ein spezielles Serviceangebot für Radfahrer dar. Sie bietet unterschiedliche Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern, Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten, Auflademöglichkeiten, einen Fahrradverleih sowie eine Fahrradreparatur.
Die aktuellen Planungen sehen ein zweigeschossiges Gebäude, in dem im Obergeschoss Fahrradverleih und Fahrradreparatur vorgesehen ist. Auch die erforderliche Technik und Räume für das Personal sind im Obergeschoss vorgesehen. Im Erdgeschoss sind überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten geplant. Je nach Ausgestaltung der Abstellmöglichkeiten (Ständer-Box) sind in der Mobilitätsstation 300 Fahrradabstellplätze möglich.
Es sind die Leistungen gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8 der Leistungsphasen 5-9 zu erbringen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits durch ein Ingenieurbüro erbracht. Aufgrund der Geschäftsaufgabe des beauftragten Unternehmens wird das Vergabeverfahren für die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 durchgeführt.
Die Landeshauptstadt hat für diese Maßnahmen einen Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.
Zuschlagskriterien:
höchster Wert = bester Wert
1. Honorar - Wichtung 40%
2. Qualität der Personalplanung - Wichtung 20%
- Darstellung des geplanten Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte,
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
3. Präsenz vor Ort - 40%
- Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz und Teilnahme an Bauberatungen (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Es wurde ein Antrag auf Gewährung einer EFRE-Förderung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1EV59PHR
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.