Holzernte Forstamt Radelübbe 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2023-0079
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Reuter-Platz 9
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesforst Mecklenburg-Vorpommern AöR
E-Mail:
Telefon: +49 3994235-153
Fax: +49 3994235-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte Forstamt Radelübbe 2024
Das Forstamt Radelübbe beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte und Rückung für den Zeitraum vom 02.01.2024 bis zum 13.12.2024. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, oder im Wald unter Verwaltung der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern statt.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
- Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) von ca. 15.305 fm
- Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) von ca. 2.250 fm
- Maschineller Holzeinschlag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester von ca. 5.415 fm
- Motormanueller Holzeinschlag und Endrückung (teilweise mit Vorlieferung Pferd) von ca. 2.945 fm
Näheres regeln die Leistungsbeschreibungen. (13.0- 16.0 der Vergabeunterlagen)
Der Auftraggeber behält sich im Fachlos 1 eine Beschränkung der Vergabe von drei Teillosen je Bieter und im Fachlos 2 eine Beschränkung von 2 Teillosen je Bieter vor.
Los 1.1:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Reviere Radelübbe/Hagenow ca. 4.430 fm
Reviere Radelübbe/Hagenow im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 1.1:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Reviere Radelübbe/Hagenow ca. 4.430 fm
Los 1.2:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Dümmer ca. 2.160 fm
Revier Dümmer im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 1.2:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Dümmer ca. 2.160 fm
Los 1.3:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Friedrichsthal ca. 3.660 fm
Revier Friedrichstal im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 1.3:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Friedrichsthal ca. 3.660 fm
Los 1.4:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Reviere Radelübbe/Hagenow ca. 3.170 fm
Reviere Radelübbe und Hagenow im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 1.4:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Reviere Radelübbe/Hagenow ca. 3.170 fm
Los 1.5:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Reviere Lützow/Lassahn ca. 800 fm
Reviere Lützow/Lassahn im Forstamt Radelübbe der Landesforst M-V AöR
Los 1.5:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Reviere Lützow/Lassahn ca. 800 fm
Los 1.6:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Woitendorf ca. 1.085 fm
Revier Woitendorf im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 1.6:Maschineller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Woitendorf ca. 1.085 fm
Los 2.1:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Dümmer ca. 190 fm
Revier Dümmer im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 2.1:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Dümmer ca. 190 fm
Los 2.2:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Friedrichsthal ca. 875 fm
Revier Friedrichsthal im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 2.2:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Friedrichsthal ca. 875 fm
Los 2.3:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Lützow ca. 1.085 fm
Revier Lützow im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 2.3:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Lützow ca. 1.085 fm
Los 2.4:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Bantin ca. 100 fm
Revier Bantin im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 2.4:Motormanueller Holzeinschlag (ohne Rückung) Revier Bantin ca. 100 fm
Los 3.1:Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester Reviere Radelübbe/Hagenow ca. 1.300 fm
Reviere Radelübbe/Hagenow im Forstamt Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 3.1:Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester Reviere Radelübbe/Hagenow ca. 1.300 fm
Los 3.2:Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester Reviere Bahlenhüschen/Zapel/ Friedrichsmoor ca. 4.115 fm
Reviere Bahlenhüschen/Zapel/ Friedrichsmoor im FoA Friedrichsmoor der Landesforstanstalt M-V
Los 3.2:Maschineller Holzeinschag (teilweise mit Rückung) durch Stehendentnahme mit Raupenharvester Reviere Bahlenhüschen/Zapel/ Friedrichsmoor ca. 4.115 fm
Los 4:Motormanueller Holzeinschlag und Endrückung (teilweise mit Vorlieferung Pferd) Revier Woitendorf ca. 2.945 fm
Revier Woitendorf im FoA Radelübbe der Landesforstanstalt M-V
Los 4:Motormanueller Holzeinschlag und Endrückung (teilweise mit Vorlieferung Pferd) Revier Woitendorf ca. 2.945 fm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandembargo)
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC (Lose 3.2) anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien.
— Vorlage einer gültigen und nach FSC (Lose 1,2,3.1 und 4) anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien.
— Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten zwei Jahren von insgesamt 500 fm. Im Fachlos 4 ist eine Referenz von mindestens 100 fm ausreichend. Hierbei muss jeweils eine angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs.
1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten
Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den
- Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormenerfolgen.
-Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 10,69 Euro (brutto) zu zahlen.
Bei diesbezüglich festgestellten Pflichtverletzungen kann er für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb bei dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Zur Kontrolle dieser Verpflichtung sind eindeutige Nachweise (z.B. Entgeltabrechnungen) über die Zahlung des Stundenentgeltes vorzuhalten. Wenn eine Entlohnung der Beschäftigten bisher nicht auf Zeitbasis, sondern anhand einer anderen Größe erfolgt, bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten des Nachweises: Zunächst kann eine Umstellung auf einen Zeitlohn in Betracht gezogen werden, um die gestellten Vorgaben unmittelbar und eindeutig zu erfüllen. Als Alternative kann die bisherige Entgeltform beibehalten werden. Dann müssen die Auftragnehmer anhand eines transparenten und nachvollziehbaren Umrechnungskonzepts glaubhaft machen, dass während der Leistungserbringung mindestens das Mindeststundenentgelt gezahlt wurde.
-Die Mindestanzahl von Mitarbeitern für den manuellen Holzeinschlag (Fachlose 2 und 4) beträgt 3 Holzschläger mit ausreichender fachlicher Qualifikation nach FSC®-Standard, Kriterium 2.5.2 (ausgebildete/r Forstwirt/in; ECC-Zertifikat Level 3 oder gleichwertige inländische Prüfung verbunden mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung in der Holzernte, oder einem für diesen Abschluss vorbereitenden Lehrgang, hier Prüfungen bei Waldarbeitsschulen nach zweiwöchigem Lehrgang ("Sachkundenachweis"), KWF-annerkannte Motorsägenkurse (Modul A und B) oder sogenannte AS Baum I. Davon sind obligatorisch drei, in schriftlich fixierten Ausnahmen (intakte Nadelholz-/Laubschwachholzbestände mit gesicherter Mobilfunk-Netzabdeckung) zwei Mitarbeiter parallel am Hiebsort einzusetzen. Alleinarbeit in der motormanuellen Holzernte ist untersagt.
-Der Bieter verpflichtet sich vor Ort mindestens zwei Mitarbeiter zu stellen, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzen, zum Absetzen eines Notrufes in deutscher Sprache in der Lage sind und die benachrichtigten Rettungskräfte in deutscher Sprache zum Unfallort leiten können. Diese Mitarbeiter sind während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellen die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.