Durchführung der Pflege und Wartung von Städtischen Brunnen- und Beregnungsanlagen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Referenznummer der Bekanntmachung: 60/30/23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung
Postanschrift: Neuer Markt 3
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 381381-2342
Fax: +49 381381-2333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rathaus.rostock.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDCY1BZLKJNL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDCY1BZLKJNL
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung der Pflege und Wartung von Städtischen Brunnen- und Beregnungsanlagen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Referenznummer der Bekanntmachung: 60/30/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistung nach VgV

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin Neuer Markt 1 18055 Rostock gesamtes Stadtgebiet

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Pflege und Wartung von städtische Brunnen- und Beregnungsanlagen im gesamten Stadtgebiet

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen einseitigen Verlängerung um jeweils 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis längstens 31.12.2026 durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung des Vertrags schriftlich bis zum 30.10 des Vorjahres mit.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),

siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD_18092023.pdf

Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe

zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben

und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei

der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung

begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB

- Auszug aus dem Handels-/Berufsregister bzw. Gewerbeanmeldung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Benennung von mindestens drei Referenz aus den letzten fünf Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme im Ausführungszeitraum, Ausführung mit eigenem Personal, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Anzahl

der zu wartenden Anlagen

- Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung

- Eintrag in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Rostock AG

- Eintragung in das Installateurverzeichnis gemäß § 12 AVB / Wasser der

Nordwasser GmbH

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/10/2023
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zuschlagskriterien: Preis 100 %

Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sowie über die baulichen Gegebenheiten so zu informieren, dass eine einwandfreie Kalkulationsbasis geschaffen ist.

Ein Termin hierzu ist mit Herrn Matthias Block (E-Mail: , Tel.: 0381 381 8560) abzustimmen.

Einzureichende Unterlagen:

- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235) - sofern zutreffend

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236) - auf gesondertes Verlangen

- Eigenerklärung zum Unternehmensstatus (KMU)

- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen

- Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V

- Vereinbarung Kontrollen Mindestlohn nach § 10 VgG M-V

- Eigenerklärung Russland Sanktionen

Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCY1BZLKJNL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5164
Fax: +49 3855884855817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB: Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2023