Wohngebäudeversicherung - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SV Referenznummer der Bekanntmachung: SC-096-SV-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohngebäudeversicherung - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - SV
Wohngebäudeversicherung
18055 Rostock
Wohngebäudeversicherung für die im Bestand befindlichen Wohnobjekte die folgende zu versichernde Gefahren abdeckt: Schäden dr. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Rauch, Ruß, Feuernutzwärme, Überspannung, radioaktive Isotope, Luftfahrzeuge, Beschädigung dr. Fahrzeuganprall, Einbruch an versicherten Gebäuden, Leitungswasser, Sturm, Hagel, böswillige Beschädigung/Vandalismus, innere Unruhen, Streik, Aussprerrung, Glasbruch, Terror, Mietausfall, Mietwert. Für entspr. deklarierte Objekte mit einer Gesamtvers.-summe v. mehr als 25 Mio EUR für Gebäude je Objekt besteht eine separate Terrorversicherung bei Extremus AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Th. Funk & Sohn GmbH
Postanschrift: Budapester Str., 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30250092753
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1EXAJDVJ
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.