SWS Energie GmbH: Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung einer Solarthermieanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 04865-23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Frankendamm 7
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-stralsund.de/energie/
Abschnitt II: Gegenstand
SWS Energie GmbH: Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung einer Solarthermieanlage
Die SWS Energie GmbH (SWSE) beabsichtigt, zur Unterstützung der Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz der Stadt Stralsund eine solarthermische Großanlage zu errichten. Anlass der Vergabe ist, dass die SWSE im Dezember 2021 von der Bundesnetzagentur den Zuschlag für die Errichtung einer sog. innovativen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK-Anlage) im Versorgungsgebiet Stralsund erhalten hat. Es handelt sich um den kompletten Neubau der iKWK-Anlage, welche in das Bestandsfernwärmenetz eingebunden werden muss. Die iKWK-Anlage besteht aus den folgenden Komponenten:
- KWK-Anlage, hier: BHKW mit Wärmepumpe,
- "innovativer" erneuerbarer Wärmeerzeuger, hier: Solarthermieanlage,
- Wärmespeicher auf dem Grundstück.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Solarthermieanlage (Los 13).
SWS Energie GmbH Sonderfläche SO1a 18437 Stralsund
Gegenstand des Loses 13 - Solarthermieanlage - sind voraussichtlich insbesondere folgende Hauptbestandteile:
- Baustelleneinrichtung
- Kollektorfeld
- Wärmeübergabestation
- Stagnationssicherung
- E-MSR
- Probebetrieb, Inbetriebnahme
- Planung und Dokumentation
- Leistungen auf Nachweis
- Wartung (optional)
Die Solarthermieanlage hat einen jährlichen Mindestertrag von 9,4 GWh zu gewährleisten. Der solarthermische Ertrag ist nach dem Wetterdatensatz der Meteonorm P-90 zu ermitteln.
Der iKWK-Zuschlag für die Gesamtanlage ist am 24. Dezember 2021 erfolgt. Gemäß § 21 - KWK-Ausschreibungsverordnung Abs. 1 Nr. 2 muss der AG an den Übertragungsnetzbetreiber Pönale leisten, wenn das innovative KWK-System mehr als 48 Monate nach der Bekanntgabe des Zuschlags nicht den Dauerbetrieb aufgenommen hat. Der Dauerbetrieb muss somit bis zum 24.12.2025 aufgenommen werden. Ziel des AG ist es daher, das iKWK-System bereits im Mai 2025 in Betrieb zu nehmen.
Verlängerungsoption der Wartung
Die drei Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand ihrer Referenzen ausgewählt. Die Punktevergabe wird wie folgt vorgenommen:
Anzahl der wertbaren Referenzen (vergleichbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3). Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber / höchste Anzahl wertbarer Referenzen x 5).
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen eine gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet.
Die Wartung der Solarthermieanlage wird als Option ausgeschrieben (freie Option).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
2) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister (Kopie ausreichend).
3) Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
1) Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 100 000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Kopie ausreichend). Ausreichend ist auch der Nachweis einer Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
2) Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Projekts: Die Kurzbeschreibung muss folgende Angaben umfassen:
a) Angabe der Bruttokollektorfläche;
b) Angabe des Aufstellungsorts;
c) Angabe des Kollektortyps;
d) Angabe des Beginns und der Fertigstellung der Leistungen (Ausführungszeitraum);
e) Beschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer).
"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen:
- vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung (mind. Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung) einer Solarthermie-Anlage mit einer Bruttokollektorfläche von mind. 8.000 m2. Es ist mind. 1 Referenz einzureichen.
- vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung (mind. Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung) einer Solarthermie-Anlage mit einer Bruttokollektorfläche von mind. 2.500 m2. Es sind mind. 2 Referenzen einzureichen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald die kalte Inbetriebnahme der Anlage erfolgreich abgeschlossen worden ist.
3) Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
4) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden wird entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der einzusetzenden Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers.
vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 15 Abs. 4 SektVO).
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1 bezeichneten Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen;
3) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ62ZV
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.