Gemeinde Blievenstorf über Amt Neustadt-Glewe - Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10) in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023030024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Neustadt-Glewe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neustadt-glewe.de/
Postanschrift: Eckdrift 93
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ks-mecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Blievenstorf über Amt Neustadt-Glewe - Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10) in 2 Losen
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10) in 2 Losen
Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau LF10
Gemeinde Blievenstorf - Der Bürgermeister - über das Amt Neustadt-Glewe Markt 1 19306 Neustadt-Glewe Die Endabnahme findet im Herstellerwerk statt.
Die Überführung an den Standort der Feuerwehr findet durch die Feuerwehr statt.
Die Gemeinde Blievenstorf beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Löschgruppenfahrzeug (LF10) in Anlehnung an die DIN 14530-05 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-05:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug mit einer vom Fahrzeug angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), das überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher Technischen Hilfeleistung dient. Abweichungen zur Norm sind deutlich gekennzeichnet und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Maßgebliche, jedoch nicht abschließend genannte Abweichung sind die Lagerung einer zusätzlichen Schiebleiter, eine FPN höherer Leistung und ortsspezifische Zusatzbeladung.
Die Beschaffung des Löschgruppenfahrzeugs setzt sich insgesamt aus 2 Losen zusammen:
Los 1: Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau LF10
Los 2: Feuerwehrtechnische (Teil- und Zusatz-) Beladung LF10
Das Los 2 bildet zudem auch die verbindliche Anlage 1 (Beladeliste) für das Los 1.
Bei dem angegebenen Zeitraum (19.12.2023 bis 19.06.2026) handelt es sich um einen systemseitig anzugebenen Wert, der als maximaler Richtwert zu verstehen ist. Es gelten die genannten Bedingungen zur Lieferzeit in den Vergabeunterlagen.
Feuerwehrtechnische (Teil- und Zusatz-) Beladung LF10
Gemeinde Blievenstorf - Der Bürgermeister - über das Amt Neustadt-Glewe Markt 1 19306 Neustadt-Glewe Die Endabnahme findet im Herstellerwerk statt.
Die Überführung an den Standort der Feuerwehr findet durch die Feuerwehr statt.
Die Gemeinde Blievenstorf beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Löschgruppenfahrzeug (LF10) in Anlehnung an die DIN 14530-05 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-05:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug mit einer vom Fahrzeug angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), das überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher Technischen Hilfeleistung dient. Abweichungen zur Norm sind deutlich gekennzeichnet und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Maßgebliche, jedoch nicht abschließend genannte Abweichung sind die Lagerung einer zusätzlichen Schiebleiter, eine FPN höherer Leistung und ortsspezifische Zusatzbeladung.
Die Beschaffung des Löschgruppenfahrzeugs setzt sich insgesamt aus 2 Losen zusammen:
Los 1: Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau LF10
Los 2: Feuerwehrtechnische (Teil- und Zusatz-) Beladung LF10
Das Los 2 bildet zudem auch die verbindliche Anlage 1 (Beladeliste) für das Los 1.
Bei dem angegebenen Zeitraum (19.12.2023 bis 19.06.2026) handelt es sich um einen systemseitig anzugebenen Wert, der als maximaler Richtwert zu verstehen ist. Es gelten die genannten Bedingungen zur Lieferzeit in den Vergabeunterlagen.
Die Lieferung muss so erfolgen, dass der Auftragnehmer/Auftragnehmerin des Los 1 seine angegebene Endabnahme termingerecht garantieren kann. Die Terminschiene kann nach dem Auftragsklärungsgespräch im Los 1 benannt werden. Entstehende Kosten durch den Lieferverzug müssen vom Auftragnehmer/der Auftragnehmerin Los 2 getragen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-05
Einzureichende Unterlagen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Los 1 - ISO 9001 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bieter im Los 1 müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO9001 oder vergleichbar vorweisen können
- Los 1 - Referenzliste (mit dem Angebot vorzulegen): Es werden für das Los 1 nur Bieter zugelassen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 5 vergleichbaren Ausbauten auf dem angebotenen Fahrgestell gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Einzureichende Unterlagen:
- Los 2 - EDV-Angebot (mit dem Angebot vorzulegen): Dem Angebot ist zwingend ein EDV-Angebot mit Einzelpreisen und technischen Details der Positionen, die eine Überprüfung der geforderten Merkmale möglich machen, beizulegen.
- Los 2 - Technische Beschreibungen / Datenblätter, die eine Überprüfung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung möglich machen, sind dem Angebot zwingend beizulegen. (mit dem Angebot vorzulegen)
- Los 2 - EDV-Angebot des Bieters (mit dem Angebot vorzulegen): Ein EDV-Angebot des Bieters aus dem einzelne Kostenpositionen ersichtlich sind, ist dem Angebot zwingend beizulegen. (Achtung, keine Nebenangebote oder anderslautende Vereinbarung. Bindend ist die Erfüllung der Leistungsbeschreibung)
- Los 1 - Beladeplanvorschlag (mit dem Angebot vorzulegen): Bei Angebotsabgabe ist ein Beladeplanvorschlag (Skizzen/Zeichnungen) des Ausbaus mit abzugeben. Aus diesem Beladeplanvorschlag muss hervorgehen, wie die Ausrüstungsgegenstände gelagert werden sollen. Die Zeichnungen müssen auf Basis des verwendeten Fahrgestells und des geplanten Aufbaus erstellt werden. Die Abgabe von Musterzeichnungen ist zulässig, wenn alle auf der Zeichnung vom Bieter verbauten Einbauten (z.B. Auszüge, Schwenkwände, etc.) in dem Angebotspreis bereits berücksichtigt sind.
- Los 1 und 2 - technische Zeichnungen / Skizze / Nachweise / Datenblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Ebenfalls bei Angebotsabgabe mit abzugeben sind technische Zeichnungen / Skizzen / Nachweise / Datenblätter, die eine Überprüfung der Forderungen des Leistungsverzeichnisses hinsichtlich Abmessungen, Massen und sonstige Forderungen möglich machen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, vor Auftragsvergabe weitere Nachweise einzufordern.
- Los 1 - Eine Fahrzeugskizze (auf Basis des angebotenen Fahrgestells) und Beladeplanvorschlag sind dem Angebot zwingend beizulegen. (mit dem Angebot vorzulegen)
- Los 1 - Technische Beschreibungen / Datenblätter, die eine Überprüfung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung möglich machen, sind dem Angebot zwingend beizulegen. (mit dem Angebot vorzulegen)
- Los 1 - Eine separate Fahrgestellbeschreibung/-spezifikation ist dem Angebot zwingend beizulegen. (mit dem Angebot vorzulegen)
- Los 1 - Ein EDV-Angebot des Aufbauherstellers aus dem einzelne Kostenpositionen ersichtlich sind, ist dem Angebot zwingend beizulegen. (Achtung, keine Nebenangebote oder anderslautende Vereinbarung. Bindend ist die Erfüllung der Leistungsbeschreibung) (mit dem Angebot vorzulegen)
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
-
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zuschlagskriterien:
Los 1:
Die Wertung setzt sich insgesamt wie folgt zusammen:
Gesamtendpreis in EUR, brutto 60 %
Technische Merkmale 20 % (davon Trittstufen im MR 5%, MR-Zertifizierung 5%, Löschwasservolumen 5%, FPN-Stufen 5%)
Lieferzeit 15 %
Zertifizierung nach ISO 14001 (oder vergleichbar) 5 %
Zur Erreichung der Höchstpunktzahl in der technischen Ausführung haben die Bieter die Vorgaben der Wertungsmatrix in ihren Angeboten zu beachten. Wertungspunkte werden kaufmännisch auf 3 Nachkommastellen gerundet.
Los 2:
Gesamtendpreis (brutto) 100 %
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Gemeinde Blievenstorf
Der Bürgermeister
über das Amt Neustadt-Glewe
Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1BVMWEPL
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.