Rahmenvertrag Einkauf und Lieferung von Maler-, Trockenbau- und Fußbodenmaterial - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL Referenznummer der Bekanntmachung: SC-073-PL-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Einkauf und Lieferung von Maler-, Trockenbau- und Fußbodenmaterial - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL
Einkauf und Lieferung von Maler-, Trockenbau- und Fußbodenmaterial in 3 Losen
Einkauf und Lieferung von Fußbodenmaterial
18069 Stadtgebiet Rostock
Einkauf und Lieferung von Fußbodenmaterial
Einkauf und Lieferung von Trockenbaumaterial
18069 Stadtgebiet Rostock
Einkauf und Lieferung von Trockenbaumaterial
Einkauf und Lieferung von Malermaterial
18069 Stadtgebiet Rostock
Einkauf und Lieferung von Malermaterial
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Egbert Wilts GmbH&Co.KG
Postanschrift: Nessestraße , 1c
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 198110
Fax: +49 19811209
Internet-Adresse: http://www.wilts.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Egbert Wilts GmbH&Co.KG
Postanschrift: Nessestraße , 1c
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 198110
Fax: +49 19811209
Internet-Adresse: http://www.wilts.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sto SE und Co KGaA
Postanschrift: Mühlenweg 18
Ort: Stäbelow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18198
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 382076570
Fax: +49 3820765720
Internet-Adresse: http://h.zuehlke@sto.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1ERF5PW8
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.