Einkauf und Lieferung von Elektromaterial und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL Referenznummer der Bekanntmachung: SC-088-PL-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf und Lieferung von Elektromaterial und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL
Einkauf und Lieferung von Elektromaterial und Zubehör in 3 Losen
Einkauf und Lieferung von Elektroartikel allgemein und Rauchschutz
18069 Rostock
Einkauf und Lieferung von Elektroartikel allgemein und Rauchschutz
Einkauf und Lieferung von Klingelanlagen und Zutrittskontrollsysteme
18069 Rostock
Einkauf und Lieferung von Klingelanlagen und Zutrittskontrollsysteme
Einkauf und Lieferung von Brandschutzschaltern
18069 Rostock
Einkauf und Lieferung von Brandschutzschaltern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Oskar Böttcher GmbH & Co. KG
Postanschrift: Motzener Str. 40
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38186516213
Internet-Adresse: https://obeta.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EFG Hanse KG
Postanschrift: Feldstr. 2
Ort: Bentwisch
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18182
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 382088218702
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EFG Hanse KG
Postanschrift: Feldstr. 2
Ort: Bentwisch
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18182
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 382088218702
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1ERF84XP
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.