Ausschreibung von Objektplanungen (Gebäude/Innenräume) sowie Freiianlagenplanung _Neubau des Kinderhauses in Oberneukirchen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungen (Gebäude/Innenräume) sowie Freiianlagenplanung _Neubau des Kinderhauses in Oberneukirchen
Objektplanungsleistungen, Gebäude und Innenräume, LPH 3 – 9 sowie Freianlagenplanung LPH 1-9 für den
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Objektplanung (Gebäude und Innenräume)
Gemeinde Oberneukirchen
Objektplanungsleistungen, Gebäude und Innenräume, LPH 3 – 9 für den
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
gem. §§ 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 entsprechend,
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
Nach Prüfung der übermittelten Informationen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden vier Bewerber je Los dazu aufgefordert, ein Erstangebot einzureichen.
Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum vom 01.01.2020- 30.09.2023 anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.
Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen anerkannt, die zumindest die LPH 3- 8 oder 3- 9 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums vollständig abgeschlossen wurden (einschl. LPH 9) oder mit vollständiger Abarbeitung der LPH 8.
Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzobjekte umfassen Objektplanungsleistungen (für Bewerbungen auf das Los 1) für den Neubau oder die Sanierung Kitas, Schulen, Kinderkrippen erbracht wurden und in der Höhe der Kosten (KG 300,400) mit dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbar sind.
Weitere Angaben im Umgang mit der Begrenzung sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die
Bauausführung können noch nicht festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die
Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich das mit den Leistungsphasen 1-2 betraute Architekturbüro an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung gegenüber anderen Bewerbern besteht nicht. Die Unterlagen der Vorplanung liegen dieser Ausschreibung zugrunde.
Freianlagenplanung
Gemeinde Oberneukirchen
Freianlagenplanung, LPH 1 – 9 im Rahmen des
Neubaus eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY),
gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 entsprechend.
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: KG 500- 250.000,00 € Brutto
Nach Prüfung der übermittelten Informationen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden vier Bewerber je Los dazu aufgefordert, ein Erstangebot einzureichen.
Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum vom 01.01.2020- 30.09.2023 anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.
Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen anerkannt, die zumindest die LPH 1- 8 oder 1- 9 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums vollständig abgeschlossen wurden (einschl. LPH 9) oder mit vollständiger Abarbeitung der LPH 8.
Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzobjekte umfassen Freianlagenplanungen (für Bewerbungen auf das Los 2) die Rahmen eines Neubaus oder einer Sanierung von Kitas, Schulen, Kinderkrippen erbracht wurden und in der Höhe der Kosten (KG 300,400) mit dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbar sind.
Weitere Angaben im Umgang mit der Begrenzung sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann noch nicht verbindlich angegeben werden. Die konkreten Termine für die
Bauausführung können noch nicht festgelegt werden und damit auch nicht die zeitliche Komponente für die
Laufzeit des Vertrages über die freiberuflichen Leistungen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich das mit den Leistungsphasen 1-2 betraute Architekturbüro an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung gegenüber anderen Bewerbern besteht nicht. Die Unterlagen der Vorplanung liegen dieser Ausschreibung zugrunde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Ausführungszeitpunkts
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre, (nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen)
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
- Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- Erklärung zur Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers, dass die Versicherung im Falle der
Auftragserteilung abgeschlossen wird,
- Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- Erklärung zum Personaleinsatz,
- Erklärung zur örtlichen Präsenz,
- Erklärung zur Berufserfahrung
- Erklärung zu Referenzen im Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 15.01.2024 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten
Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der
festgesetzten Zuschlagskriterien die Methodik Projektdurchführung ausführlich darzustellen. Zudem sind 2 Referenzobjekte darzustellen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich das mit den Leistungsphasen 1-2 betraute Architekturbüro an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung gegenüber anderen Bewerbern besteht nicht. Die Unterlagen der Vorplanung liegen dieser Ausschreibung zugrunde.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/21762411
Fax: +49 89/21762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).