Lieferung Grünstrom Referenznummer der Bekanntmachung: 025/2023/08/31-VST
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidenstr. 6
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuwoges.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.neuwoges.de
Postanschrift: Parkstr. 1
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vznb.de
Postanschrift: Hinterste Mühle 2
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hinterste-muehle.de/
Postanschrift: Ameisenweg 19
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17036
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pflegeheim-nb.de/
Postanschrift: Bertolt-Brecht-Str. 1c
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsg-nb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Grünstrom
Gegenstand ist die Stromlieferung mit Grünstrom an die Stromabnahmestellen der
verschiedenen Auftraggeber:
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033
Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH
Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg;
Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033
Neubrandenburg;
Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033
Neubrandenburg;
Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg;
Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 876 Abnahmestellen,
deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 2,9 GWh beträgt. Für 6
Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung
mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 1,5 GWh. Die
konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen
Unternehmen aufgelistet. DasGesamtliefervolumen beträgt ca. 4,3 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen
jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese
Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation
und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
Die Ladesäulen und ein Parkhaus sollen mit Grünstrom beliefert werden, der aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammt und nicht nach EEG-gefördert ist. Er kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag, für den vom Stromlieferanten Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwertet werden oder mit Strom aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) beliefert werden. Im Leistungsverzeichnis sind bereits die Ladesäulen aufgeführt, die 2023 noch errichtet werden.
Lieferung Günstrom
17034 Neubrandenburg
1. Gegenstand ist die Stromlieferung von Grünstrom an die Stromabnahmestellen der
verschiedenen Auftraggeber:
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033
Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH
Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg;
Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033
Neubrandenburg;
Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033
Neubrandenburg;
Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg;
Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 876 Abnahmestellen,
deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 2,9 GWh beträgt. Für 6
Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung
mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 1,5 GWh. Die
konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen
Unternehmen aufgelistet. DasGesamtliefervolumen beträgt ca. 4,3 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen
jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese
Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation
und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
Die Ladesäulen und ein Parkhaus sollen mit Grünstrom beliefert werden, der aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammen und nicht nach EEG-gefördert sind. Er kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag, für den vom Stromlieferanten Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwertet werden oder mit Strom aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) beliefert werden. Im Leistungsverzeichnis sind bereits die Ladesäulen aufgeführt, die 2023 noch errichtet werden.
2. Stromlieferpreise:
Für die abgenommene Energie zahlt der Auftraggeber einen Strompreis in Cent pro Kilowattstunde.
In dem angebotenen Stromlieferpreis nicht einzurechnen sind:
- Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage);
- Stromsteuer;
- Umsatzsteuer;
sowie Entgelte, die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden:
- Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers;
- Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber;
- Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV);
- Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG);
- Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG);
- Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV);
- eventuell anfallende Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze);
Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Während der gesamten Laufzeit des
Stromliefervertrages gilt ein Festpreis für die Lieferung von elektrischem Strom.
3. Netznutzung:
Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag).
Die einzelnen Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH.
4. Vertragsabschluss:
Im Ergebnis soll für die beteiligten öffentlichen Auftraggeber jeweils ein Vertrag mit gleichen Preisen abgeschlossen werden.
Über den Stromliefervertrag wird eine besondere Urkunde in Form des beigefügten Muster-Stromliefervertrages gefertigt.
Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden.
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:
Die Angebote sind zunächst vollständig beim Auftraggeber einzureichen. Nach Übersendung der jeweiligen Platzierung an
die Bieter und der Mitteilung über den Auktionszeitraum findet die Auktion statt. Es wird 1 Auktionstermin für eine Stunde
stattfinden. Diese wird am 15.11.2023 sein.
Förderrichtlinie "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"
Lieferung Grünstrom Ladesäulen
17034 Neubrandenburg
1. Gegenstand ist die Stromlieferung von Grünstrom an die Stromabnahmestellen der
verschiedenen Auftraggeber:
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033
Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH
Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg;
Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033
Neubrandenburg;
Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033
Neubrandenburg;
Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg;
Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 876 Abnahmestellen,
deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 2,9 GWh beträgt. Für 6
Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung
mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 1,5 GWh. Die
konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen
Unternehmen aufgelistet. DasGesamtliefervolumen beträgt ca. 4,3 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen
jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese
Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation
und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
Die Ladesäulen und ein Parkhaus sollen mit Grünstrom beliefert werden, der aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammen und nicht nach EEG-gefördert sind. Er kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag, für den vom Stromlieferanten Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt entwertet werden oder mit Strom aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) beliefert werden. Im Leistungsverzeichnis sind bereits die Ladesäulen aufgeführt, die 2023 noch errichtet werden.
2. Stromlieferpreise:
Für die abgenommene Energie zahlt der Auftraggeber einen Strompreis in Cent pro Kilowattstunde.
In dem angebotenen Stromlieferpreis nicht einzurechnen sind:
- Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage);
- Stromsteuer;
- Umsatzsteuer;
sowie Entgelte, die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden:
- Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers;
- Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber;
- Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV);
- Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG);
- Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG);
- Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV);
- eventuell anfallende Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze);
Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Während der gesamten Laufzeit des
Stromliefervertrages gilt ein Festpreis für die Lieferung von elektrischem Strom.
3. Netznutzung:
Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag).
Die einzelnen Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH.
4. Vertragsabschluss:
Im Ergebnis soll für die beteiligten öffentlichen Auftraggeber jeweils ein Vertrag mit gleichen Preisen abgeschlossen werden.
Über den Stromliefervertrag wird eine besondere Urkunde in Form des beigefügten Muster-Stromliefervertrages gefertigt.
Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden.
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:
Die Angebote sind zunächst vollständig beim Auftraggeber einzureichen. Nach Übersendung der jeweiligen Platzierung an
die Bieter und der Mitteilung über den Auktionszeitraum findet die Auktion statt. Es wird 1 Auktionstermin für eine Stunde
stattfinden. Diese wird am 15.11.2023 sein.
Förderrichtlinie "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB).
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung vergaberechtlicher Mindestlohn (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Erklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes ist zu unterzeichnen.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung Beschäftigte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber, auf Verlangen der Vergabestelle dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden:
- bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder - (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen ("Eignungsleihe"), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
September 2024
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu
führen.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht
zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt
vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle
Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist
grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene
Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
- in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen)
Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer
anderen BG teilnimmt.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNY1BB4T3WB
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: