Betreibung der Flüchtlingsunterkunft "Kägsdorf" im Landkreis Rostock

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock
Postanschrift: August-Bebel-Str. 3
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3843/755-10020
Fax: +49 3843/755-100810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E68247245
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E68247245
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreibung der Flüchtlingsunterkunft "Kägsdorf" im Landkreis Rostock

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betreibung der Flüchtlingsunterkunft Kägsdorf im Landkreis Rostock

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

Flüchtlingsunterkunft Kägsdorf, Straße der Solidarität 5, 18230 Bastorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Betreibung der Flüchtlingsunterkunft Kägsdorf im Landkreis Rostock

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/05/2024
Ende: 30/04/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, sofern dieser nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum Monatsende gekündigt wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

-Eintragung in das Berufs-bzw. Handelsregister oder in die Handwerksrolle (max. 12 Monate alt)

-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen

-aktueller Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft

-Verpflichtung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohn ( § 9,10 VgG)

-Nachweis über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Jahre 2020,2021,2022

-Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen

-Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Dienstleistungen ab 2020

- Eigenerklärung RUS-Sanktionen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Dem öffentlichen Auftraggeber ist es verboten, öffentliche Aufträge an russische Unternehmen zu vergeben

bzw. solche Verträge weiterhin zu erfüllen. In der „Verordnung (EU) 2022/576 DES RATES vom 08. April 2022

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts des Handlungen

Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“ wurde daher u.a. folgender Artikel eingefügt:

Artikel 5k Abs. 1 „(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich

der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6

Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/

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EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel

18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und

unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen,

Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder

Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,

Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder

mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung

einer der unter

Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts

entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über

die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch

genommen werden.“

Dazu ist die "Eigenerklärung RUS-Sanktionen" mit dem Formblatt A 2 (Basisinformationen und

Eigenerklärungen) einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 09/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg- Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

-vgl. § 134 Abs. 2 GWB (während der Informations-und Wartefrist- innerhalb von 15 bzw. 10 KT)

-vgl. § 160 Abs. 3 GWB (nach Nichtabhilfe einer Rüge - innerhalb von 15 KT)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Wirtschaftsmimisterium M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2023