Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; B-Plan Nr. 10, 2. Bauabschnitt
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 10a
Ort: Neuburg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Neuburg, Angela Lange
E-Mail:
Telefon: +49 38426/41010
Fax: +49 38426/20031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-neuburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; B-Plan Nr. 10, 2. Bauabschnitt
Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen für die Erschließung des Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, im Bereich der Gemeinde Hornstorf.
Die Gemeinde Hornstorf tritt als Bauherr auf. Die Arbeiten gliedern sich in zwei Abschnitte.
Die Arbeiten sind im Gebiet des rechtskräftigen B-Plan Nr. 10, entlang der Kreisstraße NWM 35 bis zur Ortslage Hornstorf sowie in der Ortslage Hornstorf zu realisieren. Im Einzelnen besteht die Erschließungsleistung aus:
• Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen einschließlich Straßenbeleuchtung
• Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen,
• Regenrückhaltebecken inkl. Vorklärung und Auslaufbauwerk in Gagzower Graben
• Spundwände, Auslaufbauwerke, Abscheideanlagen
• Anlagen der Trinkwasser-, Löschwasser- und Gasversorgung
• Anlagen der Stromversorgung und Telekommunikation
• Freiflächen und Ausgleichsmaßnahmen
23974 Hornstorf
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Verkehrswegbauarbeiten, Kanalbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten, Landschaftsbauarbeiten
Folgende Leistungen sind für die Gesamtmaßnahme notwendig:
- Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
- Erdarbeiten, Tragschichten, Asphaltarbeiten, Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen, Leiteinrichtung
- Geh- und Radweg
- Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal
- Regenrückhaltebecken inkl. Reinigungsbauwerke sowie Auslaufbauwerk
- Straßenbeleuchtungsanlage
- Leitungsverlegungen für Gas, Trinkwasser, Strom und Telekommunikation
- Landschaftsbauarbeiten
GRWI-21-0009
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• HVA B-StB Angebotsschreiben
• Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm
• HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
• HVA B-StB Unterauftrag- / Nachunternehmer- leistungen
• HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
• HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
• Angaben zur Preisermittlung gem. FB 221/222, Angebotsdatei im GAEB-Datenformat D84 bzw. X84; LV mit Preisen im pdf- Format
• Erklärung nach § 9 Absatz 4-6 VgG M-V_ Mindestlohn; Vereinbarung gem. § 10 Abs.1 S.2 VgG M-V
• Erklärung der Einhaltung der ILO- Kernarbeits- normen § 11 VgG M-V
• DVGW-Zulassung GW301+GW302, Verlegung Wasserversorgung: W3 PE; Verlegegung Gasmitteldruckleitung:G3 PE+Stahl
• RAL-Gütezeichen e.V. Kanalbau Beurteilungsgruppe AK1, Nachweis Eignung nach RAL-GZ 961
• Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“
Vor Ort muss zwingend ein deutschsprachiger Bauleiter anwesend sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03855885164/5165
Fax: +49 3855884855817
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.