Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; B-Plan Nr. 10, 2. Bauabschnitt

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt Neuburg
Postanschrift: Hauptstr. 10a
Ort: Neuburg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Neuburg, Angela Lange
E-Mail:
Telefon: +49 38426/41010
Fax: +49 38426/20031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-neuburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E71287837
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E71287837
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; B-Plan Nr. 10, 2. Bauabschnitt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen für die Erschließung des Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, im Bereich der Gemeinde Hornstorf.

Die Gemeinde Hornstorf tritt als Bauherr auf. Die Arbeiten gliedern sich in zwei Abschnitte.

Die Arbeiten sind im Gebiet des rechtskräftigen B-Plan Nr. 10, entlang der Kreisstraße NWM 35 bis zur Ortslage Hornstorf sowie in der Ortslage Hornstorf zu realisieren. Im Einzelnen besteht die Erschließungsleistung aus:

• Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen einschließlich Straßenbeleuchtung

• Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen,

• Regenrückhaltebecken inkl. Vorklärung und Auslaufbauwerk in Gagzower Graben

• Spundwände, Auslaufbauwerke, Abscheideanlagen

• Anlagen der Trinkwasser-, Löschwasser- und Gasversorgung

• Anlagen der Stromversorgung und Telekommunikation

• Freiflächen und Ausgleichsmaßnahmen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 16 810 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45112500 Erdbewegungsarbeiten
45247110 Kanalbauarbeiten
45233120 Straßenbauarbeiten
45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
03451000 Pflanzen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:

23974 Hornstorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Verkehrswegbauarbeiten, Kanalbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten, Landschaftsbauarbeiten

Folgende Leistungen sind für die Gesamtmaßnahme notwendig:

- Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung

- Erdarbeiten, Tragschichten, Asphaltarbeiten, Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen, Leiteinrichtung

- Geh- und Radweg

- Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal

- Regenrückhaltebecken inkl. Reinigungsbauwerke sowie Auslaufbauwerk

- Straßenbeleuchtungsanlage

- Leitungsverlegungen für Gas, Trinkwasser, Strom und Telekommunikation

- Landschaftsbauarbeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/10/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

GRWI-21-0009

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• HVA B-StB Angebotsschreiben

• Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm

• HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung

• HVA B-StB Unterauftrag- / Nachunternehmer- leistungen

• HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

• HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

• Angaben zur Preisermittlung gem. FB 221/222, Angebotsdatei im GAEB-Datenformat D84 bzw. X84; LV mit Preisen im pdf- Format

• Erklärung nach § 9 Absatz 4-6 VgG M-V_ Mindestlohn; Vereinbarung gem. § 10 Abs.1 S.2 VgG M-V

• Erklärung der Einhaltung der ILO- Kernarbeits- normen § 11 VgG M-V

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• DVGW-Zulassung GW301+GW302, Verlegung Wasserversorgung: W3 PE; Verlegegung Gasmitteldruckleitung:G3 PE+Stahl

• RAL-Gütezeichen e.V. Kanalbau Beurteilungsgruppe AK1, Nachweis Eignung nach RAL-GZ 961

• Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vor Ort muss zwingend ein deutschsprachiger Bauleiter anwesend sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 177-499711
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/09/2023
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/09/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03855885164/5165
Fax: +49 3855884855817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2023