Neubau Sporthalle II, J.-Curie-Str. 2, Greifswald / Neubau Sporthalle III, Puschkinring 12, Greifswald Referenznummer der Bekanntmachung: 23/22-08
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sporthalle II, J.-Curie-Str. 2, Greifswald / Neubau Sporthalle III, Puschkinring 12, Greifswald
Abbruch und Schadstoffsanierung
Joliot-Curie-Straße 2, 17491 Greifswald Puschkinring 12, 17491 Greifswald
Komplettabbruch Sporthalle II und III:
Sporthalle II:
Halle ca. 24,4 m x 42,8 m mit eingeschossigem Anbau ca. 42,6 m x 12,2 m, ca. 14.000 m³ umbauter Raum, Typenhalle 24 m x 42 m in Stahl-Skelettbauweise der WTZ Sportbauten Leipzig, Entsorgung von ca. 100 t asbesthaltigen Isolierpappen, 50 t asbesthaltigen Estrichen, 10 t Kunststoffbelägen, 18 t Mineralwolledämmstoffe, 14 t Holzabfälle, 200 m³ HBCD-haltige Styroporabfälle, 240 t kontaminierter Bauschutt, 400 m³ Baugrubenverfüllung, 1000 m² Betonsteinpflaster aufnehmen und auf Paletten stapeln.
Sporthalle III:
Halle ca. 24,4 m x 42,8 m mit eingeschossigem Anbau ca. 42,6 m x 12,2 m, ca. 13.500 m³ umbauter Raum, Typenhalle 24 m x 42 m in Stahl-Skelettbauweise der WTZ Sportbauten Leipzig, Entsorgung von ca. 100 t asbesthaltigen Isolierpappen, 10 t Kunststoffbelägen, 16 t Mineralwolledämmstoffe, 40 t Teerpappen, 8 t Bitumenpappen, 14 t Holzabfälle, 75 m³ HBCD-haltige Styroporabfälle, 340 t kontaminierter Bauschutt, 400 m³ Baugrubenverfüllung, Abbruch Außenanlagen ca. 1500 m² befestigte Flächen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kavelstorf
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18196
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Joliot-Curie-Straße 2, 17491 Greifswald Puschkinring 12, 17491 Greifswald
- Zulage nach Abbruch, Einstufung nach DepV und Entsorgung des Gasbetons/ Porenbetons auf einer Deponie
- Zulage für erschwerten Abbruch Unterhangdecken in den Sanitärräumen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kavelstorf
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18169
Land: Deutschland
Erst nach Abbruch des Gasbetons/ Porenbetons konnte die Analyse nach DepV und damit die Einstufung in die entsprechende Abfallverzeichnisverordnung erfolgen. Das Ergebnis der Analyse ist die Einordung des Bauschutts in Abfallverzeichnisverordnung 170802 und damit die Entsorgung auf einer entsprechenden Deponie. Die Entsorgung auf einer Deponie war ursprünglich nicht Bestandteil der Leistung.
Außerdem kommt zu einer weiteren Zulage für den erschwerten Abbruch der Unterhangdecken in den Sanitärräumen aus HWL-Platten mit Rabitzgewebe.
Anforderung des Nutzers während der Ausführungsphase, welche zum Zeitpunkt der Planung und Ausschreibung nicht bekannt war.