Erstaufforstung Ackerflächen Herbst 2023 und Frühjahr 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2023-0070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Reuter-Platz 9
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail:
Telefon: +49 3994235-154
Fax: +49 3994235-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstaufforstung Ackerflächen Herbst 2023 und Frühjahr 2024
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Lüttenhagen, Reviere Dabelow und Feldberger Hütte
Forstamt Lüttenhagen, Reviere Dabelow und Feldberger Hütte
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 4,85 ha
Pflanzfläche 03_03_2023: 2,59 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 1,44 ha)
Leistungsort: Forstamt Lüttenhagen, Revier 05 Feldberger Hütte
Gemarkung: Cantnitz
Flur: 2, Flurstück(e): 213
Pflanzfläche 03_04_2023: 4,54 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 3,41 ha)
Leistungsort: Forstamt Lüttenhagen, Revier 01 Dabelow
Gemarkung: Godendorf
Flur: 2, Flurstück(e): 78, 70/2
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Neustrelitz, Revier Zinow
Forstamt Neustrelitz, Revier Zinow
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 7,92 ha
Pflanzfläche 06_02_2023: 12,16 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 7,92 ha)
Leistungsort: Forstamt Neustrelitz, Revier 03 Zinow
Gemarkung: Rödlin
Flur: 2, Flurstück(e): 5, 6, 7, 8, 9, 23, 26/1, 26/2
Flur: 6, Flurstück(e): 1
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Neubrandenburg, Revier Roggenhagen
Forstamt Neubrandenburg, Revier Roggenhagen
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 6,10 ha
Pflanzfläche 07_02_2023: 7,38 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 6,1 ha)
Leistungsort: Forstamt Neubrandenburg, Revier 05 Roggenhagen
Gemarkung: Neverin
Flur: 2, Flurstück(e): 144
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Jägerhof, Revier Karlsburg
Forstamt Jägerhof, Revier Karlsburg
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 3,39 ha
Pflanzfläche 10_02_2023: 4,81 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 3,39 ha)
Leistungsort: Forstamt Jägerhof, Revier 02 Karlsburg
Gemarkung: Karlsburg
Flur: 2, Flurstück(e): 110/7
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Poggendorf, Revier Segebadenhau
Forstamt Poggendorf, Revier Segebadenhau
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 6,78 ha
Pflanzfläche 11_01_2023: 9,54 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 6,78 ha)
Leistungsort: Forstamt Poggendorf, Revier 04 Segebadenhau
Gemarkung: Alt Ungnade
Flur: 1, Flurstück(e): 39, 40
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Schuenhagen, Reviere Fuhlendorf-Darß, Karnin und Elmenhorst
Forstamt Schuenhagen, Reviere Fuhlendorf-Darß, Karnin und Elmenhorst
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 27,55 ha
Pflanzfläche 13_01_2023: 6,48 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 4,93 ha)
Leistungsort: Forstamt Schuenhagen, Revier 05 Fuhlendorf-Darß
Gemarkung: Hermannshagen Dorf
Flur: 11, Flurstück(e): 6
Pflanzfläche 13_04_2023: 5,6 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 3,72 ha)
Leistungsort: Forstamt Schuenhagen, Revier 06 Karnin
Gemarkung: Martensdorf
Flur: 1, Flurstück(e): 2
Pflanzfläche 13_05_2023: 7,89 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 7,07 ha)
Leistungsort: Forstamt Schuenhagen, Revier 07 Elmenhorst
Gemarkung: Elmenhorst
Flur: 6, Flurstück(e): 150, 151
Pflanzfläche 13_06_2023: 5,47 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 5,27 ha)
Leistungsort: Forstamt Schuenhagen, Revier 07 Elmenhorst
Gemarkung: Kakernehl
Flur: 1, Flurstück(e): 15
Pflanzfläche 13_07_2023: 7,86 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 6,56 ha)
Leistungsort: Forstamt Schuenhagen, Revier 07 Elmenhorst
Gemarkung: Kakernehl
Flur: 1, Flurstück(e): 20
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Rügen, Reviere West-Rügen F und Gelm
Forstamt Rügen, Reviere West-Rügen F und Gelm
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 5,16 ha
Pflanzfläche 14_02_2023: 9,78 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 1,52 ha)
Leistungsort: Forstamt Rügen, Revier 07 Gelm
Gemarkung: Lüttkevitz
Flur: 6, Flurstück(e): 23
Pflanzfläche 14_05_2023: 6,65 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 3,64 ha)
Leistungsort: Forstamt Rügen, Revier 06 West-Rügen F
Gemarkung: Mönkvitz
Flur: 1, Flurstück(e): 24
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Stavenhagen, Reviere Plasten und Altentreptow
Forstamt Stavenhagen, Reviere Plasten und Altentreptow
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 14,22 ha
Pflanzfläche 16_04_2023: 10,93 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 7,67 ha)
Leistungsort: Forstamt Stavenhagen, Revier 02 Altentreptow
Gemarkung: Pinnow
Flur: 1, Flurstück(e): 34, 35
Pflanzfläche 16_05_2023: 8,86 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 6,55 ha)
Leistungsort: Forstamt Stavenhagen, Revier 01 Plasten
Gemarkung: Mollenstorf
Flur: 2, Flurstück(e): 42
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Nossentiner Heide, Revier Cramon
Forstamt Nossentiner Heide, Revier Cramon
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 13,31 ha
Pflanzfläche 17_01_2023: 19,94 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 13,31 ha)
Leistungsort: Forstamt Nossentiner Heide, Revier 03 Cramon
Gemarkung: Groß und Klein Rehberg
Flur: 1, Flurstück(e): 75/2, 81/5
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Sandhof, Revier Kleesten
Forstamt Sandhof, Revier Kleesten
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 21,22 ha
Pflanzfläche 19_02_2023: 29,77 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 21,22 ha)
Leistungsort: Forstamt Sandhof, Revier 05 Kleesten
Gemarkung: Kläden
Flur: 1, Flurstück(e): 32, 35, 36, 37, 38, 39, 42, 43
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Güstrow, Revier Lohmen
Forstamt Güstrow, Revier Lohmen
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 29,39 ha
Pflanzfläche 20_01_2023: 10,3 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 5,69 ha)
Leistungsort: Forstamt Güstrow, Revier 02 Lohmen
Gemarkung: Lenzen
Flur: 1, Flurstück(e): 129, 12/1
Pflanzfläche 20_03_2023: 14,84 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 10,58 ha)
Leistungsort: Forstamt Güstrow, Revier 02 Lohmen
Gemarkung: Lenzen
Flur: 1, Flurstück(e): 119, 120, 121
Pflanzfläche 20_04_2023: 12,32 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 10,71 ha)
Leistungsort: Forstamt Güstrow, Revier 02 Lohmen
Gemarkung: Klein Breesen
Flur: 1, Flurstück(e): 265
Pflanzfläche 20_05_2023: 3,28 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 2,41 ha)
Leistungsort: Forstamt Güstrow, Revier 02 Lohmen
Gemarkung: Klein Breesen
Flur: 1, Flurstück(e): 276
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Billenhagen, Reviere Groß Freienholz und Billenhagen
Forstamt Billenhagen, Reviere Groß Freienholz und Billenhagen
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 19,36 ha
Pflanzfläche 21_01_2023: 22,85 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 15,75 ha)
Leistungsort: Forstamt Billenhagen, Revier 03 Billenhagen
Gemarkung: Cordshagen
Flur: 2, Flurstück(e): 255, 302
Pflanzfläche 21_02_2023: 5,16 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 3,61 ha)
Leistungsort: Forstamt Billenhagen, Revier 02 Groß Freienholz
Gemarkung: Wendfeld
Flur: 1, Flurstück(e): 169/2
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Grevesmühlen, Reviere Everstorf, Hohen Schönberg und Selmsdorf
Forstamt Grevesmühlen, Reviere Everstorf, Hohen Schönberg und Selmsdorf
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 16,57 ha
Pflanzfläche 26_01_2023: 2,04 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 1,68 ha)
Leistungsort: Forstamt Grevesmühlen, Revier 05 Hohen Schönberg
Gemarkung: Vorwerk
Flur: 1, Flurstück(e): 80/2
Pflanzfläche 26_03_2023: 11,82 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 10,5 ha)
Leistungsort: Forstamt Grevesmühlen, Revier 07 Selmsdorf
Gemarkung: Lauen
Flur: 1, Flurstück(e): 132
Pflanzfläche 26_06_2023: 5,64 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 4,39 ha)
Leistungsort: Forstamt Grevesmühlen, Revier 03 Everstorf
Gemarkung: Grapen Stieten
Flur: 1, Flurstück(e): 167
noch nicht bekannt
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Forstamt Karbow, Reviere Karbow und Kreien
Forstamt Karbow, Reviere Karbow und Kreien
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 200 ha an Unternehmer.
Die Leistung umfasst die Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen verschiedener Baumarten sowie die Ausführung von Zaunbau-, Pflege- und weiteren Dienstleistungen.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Gesamtnettopflanzfläche: 32,66 ha
Pflanzfläche 29_01_2023: 3,02 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 2,18 ha)
Leistungsort: Forstamt Karbow, Revier 03 Kreien
Gemarkung: Bobzin Stadt Lübz
Flur: 1, Flurstück(e): 293
Pflanzfläche 29_02_2023_Teil1: 29,43 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 21,11
ha)
Leistungsort: Forstamt Karbow, Revier 03 Kreien
Gemarkung: Bobzin Stadt Lübz
Flur: 2, Flurstück(e): 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99
Pflanzfläche 29_02_2023_Teil2: 29,43 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 2,73
ha)
Leistungsort: Forstamt Karbow, Revier 03 Kreien
Gemarkung: Bobzin Stadt Lübz
Flur: 2, Flurstück(e): 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99
Pflanzfläche 29_03_2023: 11,48 ha Katasterfläche (Nettopflanzfläche ca. 6,64 ha)
Leistungsort: Forstamt Karbow, Revier 02 Karbow
Gemarkung: Lalchow
Flur: 1, Flurstück(e): 72, 73, 74
noch nicht bekannt.
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 80 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandembargo)
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien, (Für die Bodenvorarbeiten ist keine Zertifizierung erforderlich),
— Der Auftraggeber fordert mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 2 Jahren mit einem Volumen von insgesamt mindestens 2 ha. Hierbei muss jede angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 1 ha haben. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn nachfolgende Leistungsinhalte zum Leistungsumfang der Referenzleistung gehörten:
- Bodenvorarbeiten
- Pflanzenbeschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen
- Zaunbau
- Kulturpflege
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten
Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
- Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, seinen Beschäftigten bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt i.H.v. 10,69 EUR (brutto) zu zahlen (Verpflichtungen zur Zahlung höherer Löhne aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Tarifvertrag oder Bundesrecht, bleiben unberührt).
- Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen erfolgen.
- Projektsprache ist deutsch auf C2-Niveau.
- Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
- Der Bieter verpflichtet sich vor Ort mindestens zwei Personen zu stellen, die zum Absetzen eines Notrufes in deutscher Sprache in der Lage sind und die benachrichtigten Rettungskräfte in deutscher Sprache zum Unfallort leiten können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
- Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588485-15817
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.