Ausschreibung von Bauleistungen Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg_ Bauabschnitt 2. Teil
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Bauleistungen Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg_ Bauabschnitt 2. Teil
Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg/ 2. Teil-Bauabschnitt
Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten,
Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten,
Grundschule "Am Friedensring" Friedensring 70 19243 Wittenburg
Ausschreibung von Bauleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule Wittenburg/ 2. Teil-Bauabschnitt
Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, 600m²
(Sofortiger Baubeginn nach Zuschlagserteilung)
Die Daten zur Laufzeit des Vertrages stellen zunächst die voraussichtlichen Ausführungszeiten dar. Die Gewährleistungsfrist ab Abnahme gem. § 13 VOB/B ist zur Vertragslaufzeit hinzuzurechnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
ggf. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle, Nachweis der Berufsqualifikation; (Meister, Ingenieur etc.)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (SOKA)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung BG Bau
- Aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG
- Präqualifizierte Unternehmen können diese Daten durch Angabe der Präqualifikations-Nr. zur Verfügung stellen.
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— ggf. Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunkts, des Förderstatus sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Vergleichbar sind die Aufträge, die je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Erklärung zur Beschäftigtenzahl und Angabe des Projektverantwortlichen
- Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer
- Eigenerklärung Landesrecht M-V
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung Beschäftigungszahlen mit Angabe des Projektverantwortlichen
- Eigenerklärung Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung BG Bau
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (SOKA, soweit einschlägig)
- Aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG (Bieter anderer EU-Mitgliedstaaten, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen
- Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576-Russland
- Darstellung der Einheitspreise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt. Schriftliche Angebote werden ausgeschlossen.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind wahrheitsgemäß beizubringen.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885-165
Fax: +49 3855884855-817
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).