Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen beginnend ab 01.02.2024 --> aufgeteilt in 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 6002525657-BwDLZ Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopernikusstr. 1
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BwDLZ Rostock FM 9
E-Mail:
Telefon: +49 381-802-4169
Fax: +49 381-802-394149
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen beginnend ab 01.02.2024 --> aufgeteilt in 2 Lose
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen für die Laufzeit von 4 Jahren
( 01.02.2024 - 31.01.2028) --> aufgeteilt in 2 Lose
LOS 1 - Hausmeisterdienste
Leistungsorte:
Flugplatz Laage, 18299 Laage
Standortmunitionsniederlassung Striesdorf, 18299 Dolgen am See
Hausmeisterdienstleistungen gem. Anlage 1 Leistungsbeschreibung
Eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sab-Schutz ist erforderlich.
LOS 2 - Hausmeisterdienste
Leistungsorte:
StOÜbPl Karow, 19399 Dobbertin
Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne und Standortübungsplatz Hagenow, 19230 Hagenow
Funkstation SAR Dargelütz, 19370 Parchim
Werder Kaserne und Wohnheim Schwerin, 19055 Schwerin
Dienstgebäude Schwerin, 19061 Schwerin
Radar Reporting Post, 23948 Kalkhorst, Ü2
Sendestelle TX Boltenhagen, 23946 Boltenhagen, Ü2
Hausmeisterdienstleistungen gem. Anlage 1 Leistungsbeschreibung
Eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sab-Schutz ist erforderlich ist bei 2 Liegenschaften des Los 2 erforderlich (Sendestelle TX Boltenhagen und Radar Reporting Post)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug
Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sab-Schutz in den Liegenschaften Los 1 und Los 2 (teilweise) erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es besteht die Möglichkeit optionaler Ortsbesichtigungen, Termine sind seitens der Bieter eigenständig mit den Ansprechpartnern der Liegenschaften abzustimmen.
Los 1 Zeitraum: 19. - 20.09.2023
Los 2 Zeitraum: 12. - 14.09.2023
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit