Rostocker Oval - Stadthafen - Koordinierung des unterirdischen Bauraums Referenznummer der Bekanntmachung: V-027-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Markt 1
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3814560720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rostock.de
Postanschrift: Am Vögenteich 26
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rgs-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rostocker Oval - Stadthafen - Koordinierung des unterirdischen Bauraums
Rostocker Oval - Stadthafen - Koordinierung unterirdischer Bauraum
Stadthafen Rostock 18055 Rostock Stadthafen mit seinen Ufern, Wegen und Freiflächen entlang der unteren Warnow
Vorbereitend auf die Koordinierung des unterirdischen Bauraumes ist im Leistungspaket I die Analyse der Planunterlagen, der Leitungsbestände und des Baugrundes erforderlich. Erste Abstimmungsgespräche sind mit den Planern und allen TÖB zu führen.
Das Leistungspaket II beinhaltet die grafische Gesamtdarstellung einer Zielplanung, eines Konfliktplanes, sowie deren Erläuterungen.
Siehe Anlage zur Aufforderung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen)
Ingenieur gemäß Ingenieurgesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über DTVP über die Funktion "Kommunikation".
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über DTTVP eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 42 Absatz 1 Punkt 1 UVgO / § 16 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A / § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags. Der Teilnahmeantrag muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Antragserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCY14QE27KK
Postanschrift: Alexandrinenstraße 1
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.