Fassadenarbeiten Klinker
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Südring 81
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3814401-8751
Fax: +49 3814401-8964
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniksued-rostock.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kliniksued-rostock.de/unternehmen/vergabestelle.html
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenarbeiten Klinker
Nach Abbruch des Bestandsgebäudes und Umbauarbeiten im Bestand im Rahmen der Erweiterung der Notaufnahme und Neubau Küche ist an Teilflächen der Bestandsfassade Verblendmauerwerk mit Luftschicht und teilweise mit Dämmung auszuführen. Ergänzend ist eine Teilfläche des Bestandsgebäudes mit WDVS und Klinkerriemchen zu bekleiden.
Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock Südring 81 18059 Rostock
An vorhandenen und im Zusammenhang mit dem Neubau der Notaufnahme umgebauten Bestandsfassaden ist Verblendmauerwerk auszuführen.
83,00 m2 Verblendmauerwerk mit Dämmung
35,00 m2 Verblendmauerwerk mit Luftschicht
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Kein Angebot oder Teilnahmeantrag
§ 3a EU Abs. 3 Nr. 2 lit. a
Es wurden keine Angebote oder Teilnahmeanträge abgegeben. Die ursprünglichen Vergabeunterlagen werden nicht grundlegend geändert.
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y57Y14VRFL2J
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Südring 81
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3814401-8751
Fax: +49 3814401-8964
Internet-Adresse: http://www.kliniksued-rostock.de