Los 02 LP - Kirner Land Referenznummer der Bekanntmachung: 23-04-05-1230
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 31
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55606
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kirner-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 02 LP - Kirner Land
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP).
Die Verbandsgemeinde ist am 01.01.2020 durch die Fusion der Verbandsgemeinde Kirn-Land und der verbandsfreien Stadt Kirn entstanden. Sie liegt im westlichen Teil des Landkreises Bad Kreuznach. Das Tal der Nahe trennt die 134 km² große Verbandsgemeinde in einen südlichen und einen nördlichen Teil. Hier leben rund 18.000 Einwohner in 21 Ortsgemeinden.
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Da die zurzeit gültigen Flächennutzungspläne bereits über 20 Jahre alt sind, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes auszuschreiben.
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Die Vergabe erfolgt in zwei getrennten Verfahren
Los 01 - Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und
Los 02 - Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
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Gegenstand dieses Verfahren ist die Vergabe der Planungsleistungen für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes (Los 02) gem. § 23 HOAI, Leistungsphasen 1-4.
Kirn Gebiet der Verbandsgemeinde Kirner Land
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP).
Die Verbandsgemeinde ist am 01.01.2020 durch die Fusion der Verbandsgemeinde Kirn-Land und der verbandsfreien Stadt Kirn entstanden. Sie liegt im westlichen Teil des Landkreises Bad Kreuznach. Das Tal der Nahe trennt die 134 km² große Verbandsgemeinde in einen südlichen und einen nördlichen Teil. Hier leben rund 18.000 Einwohner in 21 Ortsgemeinden.
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Da die zurzeit gültigen Flächennutzungspläne bereits über 20 Jahre alt sind, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes auszuschreiben.
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Der Landschaftsplan ist neu aufzustellen. Die bestehenden Landschaftspläne können als Grundlage herangezogen werden.
Als Los 01 möchte die Auftraggeberin die Flächennutzungsplanung vergeben, in die die Landschaftsplanung zu integrieren ist.
Der Landschaftsplan ist nach § 5 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz als naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für die Flächennutzungspläne zu erstellen und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in den FNP aufzunehmen. Ebenfalls vergeben werden sollen Planungsleistungen zur Erstellung der zugehörigen Biotoptypenkarte.
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Die Erstellung des Landschaftsplans muss in einem Zeitfenster von 36 Monaten nach Auftragserteilung abgeschlossen sein (ca. 12 Monate vor dem FNP).
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Die Planungsleistungen werden losweise vergeben (Los 01 - FNP, Los 02 - LP).
Gegenstand dieses Verfahren ist die Vergabe der Planungsleistungen zu Los 02 für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes gem. § 23 HOAI (Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan) in Verbindung mit Anlage 4 HOAI, und zwar die Leistungsphasen 1-4 sowie die erforderlichen Besonderen Leistungen als Vollauftrag.
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Hinweis:
In einem gesonderten Verfahren möchte die Auftraggeberin die Flächennutzungsplanung (Los 01) vergeben, in die der LP zu intergrieren ist. Die Auftragsunterlagen zu Los 01 stehen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJVR21M/documents
für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Die unter Ziffer II.2.7 bezifferte Vertragslaufzeit von 36 Monaten bezieht sich auf die Fertigstellung der Leistungen zur Erstellung des LP.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LP
Postanschrift: Hertelsbrunnenring 20
Ort: Kaiserlautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6PTA
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.