Beschaffung einer mobilen Forsteinrichtungssoftware für die Landesforstanstalt M-V Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2023-0065
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Reuter-Platz 9
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail:
Telefon: +49 3994235-154
Fax: +49 3994235-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer mobilen Forsteinrichtungssoftware für die Landesforstanstalt M-V
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt die Beseitigung der Medienbrüche im Prozess der Forsteinrichtung durch Einführung eines digitalen Workflows. Zu diesem Zweck muss eine quelloffene mobile Forsteinrichtungssoftware entwickelt werden.
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen, Informationssysteme
Zeppelinstraße 3
19061 Schwerin
Sofern eine körperliche Präsenz für die Erbringung von Teilen der Leistung nicht erforderlich ist, kann die Leistung auch in den Räumen des Auftragnehmers erbracht werden.
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt die Beseitigung der Medienbrüche im Prozess der Forsteinrichtung durch Einführung eines digitalen Workflows. Zu diesem Zweck muss eine quelloffene mobile Forsteinrichtungssoftware entwickelt werden. Sie muss einer Open Source Lizenz unterliegen. Die zu entwickelnde Software muss auf einem im Vorfeld geschaffenen Prototypen für QGIS basieren und die Feinkonzeptionierung umsetzen. Die gewünschte Umsetzung dieses Vorhabens baut auf Komponenten des bewährten Systems "Datenspeicher Wald 2" auf und erweitert sie insbesondere um eine mobile GIS-Komponente auf QGIS-Basis und eine mobile Sachdatenerfassung.
Damit werden folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellung einer aktuellen Software-Arbeitsumgebung nach dem Stand der Technik
- Schaffung eines medienbruchfreien Forsteinrichtungsprozesses
- Schaffung von Arbeitserleichterungen nach einer Eingewöhnungsphase
- Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs
Dazu zählt folgender Liefer- und Leistungsumfang in Kurzform:
- Erstellung einer mobilen Forsteinrichtungssoftware
- Lieferung der vollständig lauffähigen mobilen Forsteinrichtungssoftware inklusive Betriebskonzept per Download oder auf einem Datenträger
- Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit
- Bieterpräsentationen finden voraussichtlich in der 43. und 44. Kalenderwoche im Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen, Informationssysteme (Zeppelinstraße 3, 19061 Schwerin) statt. Angesetzt wird ein halber Arbeitstag je Präsentation. Der Termin wird kurzfristig vereinbart.
- Der Quellcode wird den Bietern bei Bedarf auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
Eigenerklärung darüber:
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandembargo)
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Der Auftraggeber fordert mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn nachfolgende Leistungsinhalte zum Leistungsumfang der Referenzleistung gehörten:
- Entwicklung von Fachschalen auf QGIS Basis
- Entwicklung von Plugins auf QGIS Basis
- Entwicklung von Erweiterungen auf Python oder QT Framework Basis
- Entwicklung einer touchoptimierter Applikation
- QGIS Entwicklung für Microsoft SQL-Server
- QGIS Oberflächenentwicklung auf Basis QML
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung,
Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1),
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§ 45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/ EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
- Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, seinen Beschäftigten bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt i.H.v. 10,69 EUR (brutto) zu zahlen (Verpflichtungen zur Zahlung höherer Löhne aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Tarifvertrag oder Bundesrecht, bleiben unberührt).
- Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen erfolgen.
- Projektsprache ist deutsch auf C2-Niveau.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
— Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Version der Vergabeunterlagen eingereicht werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588485-15817
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.