Los 01 FNP - Kirner Land Referenznummer der Bekanntmachung: 23-04-05-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 31
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55606
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kirner-land.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Los 01 FNP - Kirner Land
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP).
Die Verbandsgemeinde ist am 01.01.2020 durch die Fusion der Verbandsgemeinde Kirn-Land und der verbandsfreien Stadt Kirn entstanden. Sie liegt im westlichen Teil des Landkreises Bad Kreuznach. Das Tal der Nahe trennt die 134 km² große Verbandsgemeinde in einen südlichen und einen nördlichen Teil. Hier leben rund 18.000 Einwohner in 21 Ortsgemeinden.
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Da die zurzeit gültigen Flächennutzungspläne bereits über 20 Jahre alt sind, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes auszuschreiben.
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Die Vergabe erfolgt in zwei getrennten Verfahren
Los 01 - Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und
Los 02 - Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
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Gegenstand dieses Verfahren ist die Vergabe der Planungsleistungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Los 01) gem. § 18 HOAI, Leistungsphasen 1-3 inklusive der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a BauGB.
Kirn Gebiet der Verbandsgemeinde Kirner Land
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP).
Die Verbandsgemeinde ist am 01.01.2020 durch die Fusion der Verbandsgemeinde Kirn-Land und der verbandsfreien Stadt Kirn entstanden. Sie liegt im westlichen Teil des Landkreises Bad Kreuznach. Das Tal der Nahe trennt die 134 km² große Verbandsgemeinde in einen südlichen und einen nördlichen Teil. Hier leben rund 18.000 Einwohner in 21 Ortsgemeinden. Der Flächennutzungsplan definiert die gemeindlichen Entwicklungsziele und nimmt die Ziele der Landes- und Regionalplanung sowie des Naturschutzes auf. Gerade im Hinblick auf die Energiewende ist selbstverständlich ein Augenmerk auf die erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Flächenphotovoltaik u.a., zu legen.
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Der Flächennutzungsplan ist neu aufzustellen. Die bestehenden Flächennutzungspläne sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Erstellung des FNP soll 48 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 1 binnen 22 Monaten nach Auftragserteilung vorliegen muss.
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Die Planungsleistungen werden losweise vergeben (Los 01 - FNP, Los 02 - LP).
Gegenstand dieses Verfahren ist die Vergabe der Planungsleistungen zu Los 01 für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gem. § 18 HOAI in Verbindung mit Anlage 2, und zwar die Leistungsphasen 1-3 sowie erforderliche Besondere Leistungen als Vollauftrag.
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Hinweis:
In einem gesonderten Verfahren möchte die Auftraggeberin die Landschaftsplanung (Los 02) vergeben, die in den FNP zu intergrieren ist. Die Auftragsunterlagen zu Los 02 stehen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJVR21N/documents
für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Die unter Ziffer II.2.7 bezifferte Vertragslaufzeit von 48 Monaten bezieht sich auf die Fertigstellung der Leistungen zur Erstellung des FNP, wobei der Abschluss der Leistungsphase 1 binnen 22 Monaten nach Auftragserteilung vorliegen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FNP
Postanschrift: Hauptstraße 34
Ort: Odernheim
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55571
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6PT0
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.