Erweiterung der Beruflichen Schule "A. Schmorell", Schleswiger Str. 5, 18109 Rostock - Los 309 Bodenbelagsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ulmenstr. 44
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3814611639
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beruflichen Schule "A. Schmorell", Schleswiger Str. 5, 18109 Rostock - Los 309 Bodenbelagsarbeiten
Der Auftraggeber errichtet einen Erweiterungsneubau der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ in der Schleswiger Straße 5 in 18109 Rostock.
Schleswiger Str. 5,
18109 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
- 4.411 qm Vinyl-Belag
- 2.625 m Kernsockelleiste
- 192 qm ableitfähiger Bodenbelag
- 495 qm Textilbelag, Kugelgarn
- 225 m Sockelleiste mit Textilbelag
- 340 m Übergangs-/ Abschlussprofile Alu
- 1 Stck taktiler Bodenindikator Edelstahl, Noppe, 60 x 60 cm
- 11 m taktiler Bodenbelag Edelstahl, Rippe, 22,5 cm breit
- 4 m taktiler Bodenbelag Edelstahl, Rippe, 60 cm breit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 309 - Bodenbelagsarbeiten
Postanschrift: Wismarsche Str. 167
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 18053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558855160
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Ulmenstraße 44
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3814611645