Durchführung des Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Referenznummer der Bekanntmachung: 49/30/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Markt 3
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 381381-2333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rathaus.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Mit diesem Auftrag wird die Durchführung des Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vergeben. Die Leistung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung mit Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen an eigenen Standorten (Wachen) der HRO. Teil der Leistung sind auch zusätzliche Leistungen im Bereich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes (erweiterter Rettungsdienst, Sonderbedarf). Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe. Die Rettungsmittel müssen zu den dargestellten Zeiten ununterbrochen und einsatzbereit vorgehalten werden.
Durchführung des Rettungsdienstes (NEF) am Standort Dierkow/Toitenwinkel
Feuer- und Rettungswache 3 Dierkower Allee 1 18146 Rostock
Dienstleistung nach VgV
Der Vertrag kann optional zweimal um je 2 Jahre verlängert werden.
Sonderbedarf für erweiterten Rettungsdienst (z. B. bei Großveranstaltungen und Evakuierungen sowie Einsatzlagen, bei denen mit einer großen Anzahl von Verletzten und Betroffenen zu rechnen ist) mit Bereitstellung von Personal für die Besetzung eines Fahrzeugs und/oder Bereitstellung eines Rettungswagens mit Personal.
Durchführung des Rettungsdienstes (NEF) am Standort Klinikum Südstadt Rostock
Klinikum Südstadt Rostock Südring 81 18059 Rostock
Dienstleistung nach VgV
Der Vertrag kann optional zweimal um je 2 Jahre verlängert werden.
Sonderbedarf für erweiterten Rettungsdienst (z. B. bei Großveranstaltungen und Evakuierungen sowie Einsatzlagen, bei denen mit einer großen Anzahl von Verletzten und Betroffenen zu rechnen ist) mit Bereitstellung von Personal für die Besetzung eines Fahrzeugs und/oder Bereitstellung eines Rettungswagens mit Personal.
Durchführung des Rettungsdienstes (RTW) am Standort Südstadt Rostock
Feuer- und Rettungswache 1 Erich-Schlesinger-Straße 24 18059 Rostock
Dienstleistung nach VgV
Der Vertrag kann optional zweimal um je 2 Jahre verlängert werden.
Sonderbedarf für erweiterten Rettungsdienst (z. B. bei Großveranstaltungen und Evakuierungen sowie Einsatzlagen, bei denen mit einer großen Anzahl von Verletzten und Betroffenen zu rechnen ist) mit Bereitstellung von Personal für die Besetzung eines Fahrzeugs und/oder Bereitstellung eines Rettungswagens mit Personal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht
präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung /
Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/FB%20124.PDF
Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe
zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei
der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und in Höhe von mind. 3 Mio EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr
- Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes mindestens in Höhe der gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen
- Benennung von mindestens einer Referenz jeweils für die Notfallrettung und für den erweiterten Rettungsdienst aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Beschreibung der Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragsvolumen pro Jahr, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten
- Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien: Preis: 40 %; Qualität des Konzepts für die Durchführung des Rettungsdienstes: 60 %
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCY140WFT7Y
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5164
Fax: +49 3855884855817
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.