Durchführung von europaweiten Ausschreibungen für den Gewerbepark "Businesspark Eldetal" der Stadt Grabow (19300)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031778
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lge-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von europaweiten Ausschreibungen für den Gewerbepark "Businesspark Eldetal" der Stadt Grabow (19300)
Die weitere Vorbereitung und Durchführung der Erschließung des Gewerbeparks erfordert die Durchführung von mindestens acht europaweiten Vergabeverfahren für Dienst- und Bauleistungen als Rahmenvertragsleistung. Die Anzahl der Verfahren ist nicht abschließend. Der Rahmenvertrag wird auf 4 Jahre Vertragslaufzeit begrenzt.
19300 Grabow bzw. Büro des Auftragnehmers
Die weitere Vorbereitung und Durchführung der Erschließung des Gewerbeparks erfordert die Durchführung von mindestens acht europaweiten Vergabeverfahren für Dienst- und Bauleistungen als Rahmenvertragsleistung. Die Anzahl der Verfahren ist nicht abschließend. Der Rahmenvertrag wird auf 4 Jahre Vertragslaufzeit begrenzt.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung unionsweiter Vergabeverfahren
Postanschrift: Eckdrift 43-45
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID:
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.