Ausschreibung Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Str. 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031-273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro)
Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro), für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg
Tragwerksplanung
Strasburg
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6, für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg.
Das Objekt wurde aber durch einen Brand im April 2022 komplett zerstört und alle Gebäudeteile mussten
zwischenzeitlich abgebrochen und entsorgt werden.
Auf Grund der großen Bedeutung für das kulturelle und gemeinschaftliche Leben in der Stadt ist vorgesehen,
ein neues Kulturhaus an gleicher Stelle zu errichten. Ziel ist es, dieses Haus wieder voll als Kultur- und
Freizeitstätte den Bürgern der Stadt Strasburg und den angrenzenden Gemeinden zur Verfügung zu stellen,
um kulturelle Angebote sowie Freizeitangebote zu ermöglichen. Das ehemalige Kulturhaus wurde für
Veranstaltungen multifunktionaler Art genutzt, u. a. für Konzerte, Puppentheater, Vereinsarbeit aber auch für
private Feiern und öffentliche Veranstaltungen. Regelmäßig besuchten Kinder der Max-Akademie, einem
Kinder- und Jugendhilfeprojekt in Strasburg, dieses Haus und führten Projekte gerade für sozial schwache
Familien durch.
Der Neubau soll in gleicher Art und Zweckbestimmung hergestellt werden.
Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der
Vertragslaufzeit lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Technische Gebäudeausrüstung Elektro
Strasburg
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung (Elektro), in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 8, für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg.
Das Objekt wurde aber durch einen Brand im April 2022 komplett zerstört und alle Gebäudeteile mussten
zwischenzeitlich abgebrochen und entsorgt werden.
Auf Grund der großen Bedeutung für das kulturelle und gemeinschaftliche Leben in der Stadt ist vorgesehen,
ein neues Kulturhaus an gleicher Stelle zu errichten. Ziel ist es, dieses Haus wieder voll als Kultur- und
Freizeitstätte den Bürgern der Stadt Strasburg und den angrenzenden Gemeinden zur Verfügung zu stellen,
um kulturelle Angebote sowie Freizeitangebote zu ermöglichen. Das ehemalige Kulturhaus wurde für
Veranstaltungen multifunktionaler Art genutzt, u. a. für Konzerte, Puppentheater, Vereinsarbeit aber auch für
private Feiern und öffentliche Veranstaltungen. Regelmäßig besuchten Kinder der Max-Akademie, einem
Kinder- und Jugendhilfeprojekt in Strasburg, dieses Haus und führten Projekte gerade für sozial schwache
Familien durch.
Der Neubau soll in gleicher Art und Zweckbestimmung hergestellt werden.
Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der
Vertragslaufzeit lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Technische Gebäudeausrüstung - Heizung Lüftung Sanitär -
Strasburg
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 8, für den Neubau des Kulturhauses in Strasburg.
Das Objekt wurde aber durch einen Brand im April 2022 komplett zerstört und alle Gebäudeteile mussten
zwischenzeitlich abgebrochen und entsorgt werden.
Auf Grund der großen Bedeutung für das kulturelle und gemeinschaftliche Leben in der Stadt ist vorgesehen,
ein neues Kulturhaus an gleicher Stelle zu errichten. Ziel ist es, dieses Haus wieder voll als Kultur- und
Freizeitstätte den Bürgern der Stadt Strasburg und den angrenzenden Gemeinden zur Verfügung zu stellen,
um kulturelle Angebote sowie Freizeitangebote zu ermöglichen. Das ehemalige Kulturhaus wurde für
Veranstaltungen multifunktionaler Art genutzt, u. a. für Konzerte, Puppentheater, Vereinsarbeit aber auch für
private Feiern und öffentliche Veranstaltungen. Regelmäßig besuchten Kinder der Max-Akademie, einem
Kinder- und Jugendhilfeprojekt in Strasburg, dieses Haus und führten Projekte gerade für sozial schwache
Familien durch.
Der Neubau soll in gleicher Art und Zweckbestimmung hergestellt werden.
Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der
Vertragslaufzeit lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten (KG 300,400), Beträge in EUR, des Netto- Honorars, der Ausführungszeiten, der Leistungsphasen, Angabe der Förderprojekte, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
mit dem Angebot (bestehend aus 01 Angebotsschreiben und 09 Preisblatt) vorzulegen:
- 02 Erklärung Wirtschaftsteilnehmer,
- 02.1 Erklärung Landesrecht M-V
- 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- 04 Erklärung Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers,
- 05 Erklärung Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- 06 Erklärung Personaleinsatz,
- 07 Erklärung örtliche Präsenz LPH 8 (außer Los 1),
- 08 Erklärung Berufserfahrung,
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt elektronisch. Bieter und /oder deren Bevollmächtigte können nicht am Öffnungsverfahren teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885-165
Fax: +49 3855884855-817
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).