Planungsleistungen für den Ausbau der Regionalen Schule Sanitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-16-shp-md1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rostocker Straße 19
Ort: Sanitz bei Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schütte Horstkotte & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 3829470240
Fax: +49 3829470255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeindesanitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ausbau der Regionalen Schule Sanitz
Die Gemeinde Sanitz beabsichtigt einen Erweiterungsneubau für die Regionale Schule in Sanitz. Dieser muss neben einer Mensa mit Mehrzwecknutzung, Lehrerzimmern und Schulklassenräumen beinhalten. Zudem sind ein Aufzug mit Treppenhaus und diverse Fach-, Unterrichts- und Förder- und Vorbereitungsräume Gegenstand
der Planungen. Die gewünschte Anzahl und Größe der Räume ist in den Raumbedarfsunterlagen ersichtlich. Das Gesamtprojekt soll in Modulbauweise in den Jahren 2022/2023 realisiert werden. (Planungsbeginn ist unmittelbar nach Beauftragung)
Projektdaten:
Regionale Schule Sanitz, Erweiterung durch Modulbauweise John-Brinkmann-Straße 16, 18190 Sanitz
Bestandsgebäude: Typenschulbau Typ Rostock Baujahr: 1974 Denkmalschutz: nein Anzahl der Etagen: 4
-Gebäude ist nicht barrierefreiPlanungskonzept:
Aktuelle Schülerzahl: 476 Schüler bei einer Kapazität von 361 Schülern
Voraussichtliche Schülerzahl: ca. 650 Schüler
Modulbauweise gemäß Raumbedarf mit Anschluss an das Bestandsgebäude
18190 Sanitz
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für den Ausbau der regionalen Schule Sanitz für
folgende Anlagen:
• Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
• Wärmeversorgungsanlagen
• Lufttechnische Anlagen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 und 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die vergebene Leistung war bereit Gegenstand eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen dieser Ausschreibung erfolgte mangels zuschlagsfähiger Angebote kein Zuschlag auf das Los, welches die hier vergebene Leistung enthielt. Eine erneute Ausschreibung war somit notwendig. Diese durfte nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV analog als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen
Postanschrift: Beerbomscher Weg 1
Ort: Krakow am See
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18292
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de