Neubau der Sportschule Warnemünde | Innenputzarbeiten

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Wittenburger Str. 116
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lsb-mv.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E68262216
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinnütziger Verein, gem. §99 Nr.4 GWB öffentlicher AG
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sport

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau der Sportschule Warnemünde | Innenputzarbeiten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45410000 Putzarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das bisherige Bestandsgebäude der Sportschule Warnemünde wurde dazu abgerissen. Die Sportschule mit Sport-/ Bootshalle hat einen Flächenbedarf von circa 6.600 m² Bruttogrundfläche.

Leistungsbestandteil des Angebotes ist das Durchführen der Innenputzarbeiten.

Die Sportschule ist keine Einrichtung im Sinne des Schulgesetzes M-V sondern ein Aus- und Fortbildungszentrum des LSB M-V mit Schulungs-, Trainings- und Beherbergungsräumen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sportschule Warnemünde Am Bahnhof 3 18119 Rostock

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das bisherige Bestandsgebäude der Sportschule Warnemünde wurde dazu abgerissen. Die Sportschule ist keine Einrichtung im Sinne des Schulgesetzes M-V sondern ein Aus- und Fortbildungszentrum des LSB M-V mit Schulungs-, Trainings- und Beherbergungsräumen. Die Mündung der Warnow in die Ostsee bildet das wasserseitige Eingangstor in die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und weiter in das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Ostseebad Warnemünde hat eine über den Stadtteil von Rostock hinausgehende Bedeutung. Dabei ist die Mittelmole, welche sich direkt am Seekanal befindet, ein prägendes Element. Nachdem die Mittelmole in der Vergangenheit vorwiegend für die Bahn- und Hafenlogistik genutzt wurde, unterliegt sie nun einer Umnutzung und Umgestaltung. Durch eine dem besonderen Ort angemessene Entwicklung kann die Mittelmole zu einer Bereicherung für Rostock werden. Das Grundstück befindet sich an der nördlichen Spitze der Mittelmole in Warnemünde in direkter Lage am Seglerhafen. Auf dem Grundstück werden aktuell die Rohbauarbeiten durchgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/10/2023
Ende: 19/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

AGA-18-0001

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der

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Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):

- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,

- Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden,

- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),

- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):

- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre (auf Verlangen Fremdnachweis),

- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf VerlangenUnbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).

- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):

- Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung),

- Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen (auf Verlangen Nachweis)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/09/2023
Ortszeit: 23:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/09/2023
Ortszeit: 09:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023