Neubau Containeranlage Jenaplanschule, Blücherstraße 42, 18055 Rostock - Los Containeranlage
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ulmenstr. 44
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 381/4611625
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Containeranlage Jenaplanschule, Blücherstraße 42, 18055 Rostock - Los Containeranlage
Zur Erweiterung der Jenaplanschule Rostock ist ein Neubau einer zweigeschossigen Containeranlage mit 4 Klassen-/Gruppenräumen sowie Vorbereitungs- und WC-Räume geplant.
Diese Erweiterung ist auf dem Grundstück der Jenaplanschule in der Blücherstraße 42, 18055 Rostock vorgesehen.
Nähere Angaben siehe Unterlagen zur Ausschreibung.
Blücherstraße 42,
18055 Rostock
Die Container werden den Plänen entsprechend hergestellt. Sie ruhen auf einem umlaufenden Stahlbeton-Streifenfundament sowie angeordneten unbewehrten Einzelfundamenten.
Die Container bestehen aus 24 Einzelcontainern (Raummodule). Der konstruktive unbedingt notwendige Wärme-, Schall- und Brandschutz wird gewährleistet und vom Hersteller der Container nachgewiesen.
Der zweigeschossiger Baukörper mit Flachdach erhält eine glatte Fassade, in die konstruktionsbedingt Einzel-Fenster und Einzel-Türen eingeschnitten sind. An den Giebelseiten der Containeranlage sind eine einläufige und eine zweiläufige Stahlaußentreppenanlage geplant.
Nähere Angaben siehe Unterlagen zur Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
- Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: J.-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Ulmenstraße 44
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Telefon: +49 3814611645