Planungsleistungen für die Erschließung Warnowquartier - IB: Medienerschließung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 228-653081
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Markt 1
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH
E-Mail:
Telefon: +49 381/4560720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rgs-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erschließung Warnowquartier - IB: Medienerschließung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde mit dem „Modellvorhaben WarnowQuartier“ vom Deutschen Bundestag als eine von sechs Modellkommunen ausgewählt. Ziel dieses Modellvorhabens ist es, bis 2026 die Städtebauförderung weiterzuentwickeln und beispielhafte Strategien und Ansätze für zukünftige Themen der Städtebauförderung, wie zum Beispiel die Nachverdichtung und Qualifizierung von bestehenden Stadtstrukturen sowie das Nebeneinander von Gewerbe, Wohnen, Freizeit und Sport, modellhaft zu entwickeln und den sozialen Zusammenhalt in den Städten unmittelbar zu stärken.
Das Modellvorhaben-Projekt zeichnet sich vor allem durch das ambitionierte Vorhaben aus, ein neues urbanes Stadtquartier für bis zu 2.000 Einwohner*innen und circa 1.000 Arbeitsplätze im Kontext einer gezielten Qualifizierung von angrenzenden Gewerbeflächen zu entwickeln. Dies soll zum einen auf teilweise brachliegenden Flächen und zum anderen aus einem bestehenden Gewerbegebiet heraus geschehen und durch die Einbindung angrenzender Stadtteile und Grünräume soll eine gesamtstädtische Integration des Gebiets verfolgt werden. Die angestrebte Lebendigkeit des neuen Stadtquartiers entsteht durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Lebensentwürfe und Funktionen und wird durch die Synergien zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholung begünstigt.
Nördlich des Osthafens an der Warnow gelegen
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2021, Objektplanung Ingenieurbauwerke - Medienerschließung;
anrechenbare Kosten: 3,6 Mio. EUR netto
Die Beauftragung erfolgt gestaffelt:
Stufe 1 - LP 1 bis 4, Stufe 2 - LP 5 bis 7 sowie Stufe 3 - LP 8 und 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rostocker Oval - Erschließung Warnowquartier - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Medienerschließung
Postanschrift: Oll-Päsel-Weg 1
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 381809580
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johann-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885164
Fax: +49 3855884855817
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.