Flurfördertechnik für Konradcontainer Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000586029
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Latzower Straße 1
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hartwig, Marko
E-Mail:
Telefon: +49 3835440
Fax: +49 3835445454
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flurfördertechnik für Konradcontainer
Flurfördertechnik für Konradcontainer
Lieferung Flurförderfahrzeug für Konrad Container
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine
Abfrage über das Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchführen.
Ich/ Wir erklären, dass
[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen
[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind
[ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir bin/sind gültig zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein
zeitlich gültiges Zertifikat vorlegen.
Genehmigung nach § 25 StrlSchG [Mussangabe]
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in
fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist
firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim
Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach
§ 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor
Zuschlagserteilung übergeben werden.
Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach §12b AtG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein
muss.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das
zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal
bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird
und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und
Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen
Arbeitstauglichkeitsnachweis G25 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G25 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das
zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung der Arbeitstauglichkeit gem. G25 vor Leistungsbeginn benennen.
Referenzen
K.O.-Kriterium: Ja
Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste dem Angebot bei.
(1) Angaben zu geeigneten Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich - Lieferung von betriebsbewehrten
Transportfahrzeugen für Konradcontainer Typ IV) in den letzten fünf Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (auf Verlangen:
Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
Auftragswert, Auftragsgegenstand und Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs.
ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird
die Referenz nicht berücksichtigt.
Geforderte Mindeststandards:
zu (1): Es muss mindestens eine geeignete Referenz über die Lieferung von einem betriebsbewährten Transportfahrzeug für
Konradcontainer Typ IV eingereicht werden. Die Referenz ist geeignet, wenn sie mindestens folgenden Leistungsumfang enthält:
• Erstellung von Vorprüfunterlagen
• Fertigung und Lieferung eines betriebsbewährten Transportfahrzeugs für Konradcontainer Typ IV
Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 150.000 Euro netto betragen haben.
Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir bin/sind gültig zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein
zeitlich gültiges Zertifikat vorlegen.
Genehmigung nach § 25 StrlSchG [Mussangabe]
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in
fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist
firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim
Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach
§ 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor
Zuschlagserteilung übergeben werden.
Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach §12b AtG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein
muss.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das
zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal
bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird
und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und
Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen
Arbeitstauglichkeitsnachweis G25 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G25 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das
zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung der Arbeitstauglichkeit gem. G25 vor Leistungsbeginn benennen.
Referenzen
K.O.-Kriterium: Ja
Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste dem Angebot bei.
(1) Angaben zu geeigneten Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich - Lieferung von betriebsbewehrten
Transportfahrzeugen für Konradcontainer Typ IV) in den letzten fünf Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (auf Verlangen:
Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
Auftragswert, Auftragsgegenstand und Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs.
ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird
die Referenz nicht berücksichtigt.
Geforderte Mindeststandards:
zu (1): Es muss mindestens eine geeignete Referenz über die Lieferung von einem betriebsbewährten Transportfahrzeug für
Konradcontainer Typ IV eingereicht werden. Die Referenz ist geeignet, wenn sie mindestens folgenden Leistungsumfang enthält:
• Erstellung von Vorprüfunterlagen
• Fertigung und Lieferung eines betriebsbewährten Transportfahrzeugs für Konradcontainer Typ IV
Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 150.000 Euro netto betragen haben.
Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).