Flurfördertechnik für Konradcontainer Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000586029

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Postanschrift: Latzower Straße 1
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hartwig, Marko
E-Mail:
Telefon: +49 3835440
Fax: +49 3835445454
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c43b5596-5b50-4c8f-8e61-59866bbf13c1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts; Zuwendungsempfänger des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rückbau nuklearer Anlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Flurfördertechnik für Konradcontainer

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000586029
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42418000 Maschinen zum Heben, Fördern, Be- oder Entladen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Flurfördertechnik für Konradcontainer

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42418000 Maschinen zum Heben, Fördern, Be- oder Entladen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung Flurförderfahrzeug für Konrad Container

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bearbeitungszeit / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine

Abfrage über das Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchführen.

Ich/ Wir erklären, dass

[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen

[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister

geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße

von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind

[ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt

[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen

Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde

[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen

Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Ich/wir bin/sind gültig zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein

zeitlich gültiges Zertifikat vorlegen.

Genehmigung nach § 25 StrlSchG [Mussangabe]

Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in

fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist

firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim

Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.

Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach

§ 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor

Zuschlagserteilung übergeben werden.

Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach §12b AtG [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein

muss.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das

zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.

Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal

bestätigt der Bieter:

-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und

-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird

und

-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und

Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen

Arbeitstauglichkeitsnachweis G25 [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G25 verfügen.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das

zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung der Arbeitstauglichkeit gem. G25 vor Leistungsbeginn benennen.

Referenzen

K.O.-Kriterium: Ja

Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste dem Angebot bei.

(1) Angaben zu geeigneten Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich - Lieferung von betriebsbewehrten

Transportfahrzeugen für Konradcontainer Typ IV) in den letzten fünf Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (auf Verlangen:

Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ),

Auftragswert, Auftragsgegenstand und Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs.

ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird

die Referenz nicht berücksichtigt.

Geforderte Mindeststandards:

zu (1): Es muss mindestens eine geeignete Referenz über die Lieferung von einem betriebsbewährten Transportfahrzeug für

Konradcontainer Typ IV eingereicht werden. Die Referenz ist geeignet, wenn sie mindestens folgenden Leistungsumfang enthält:

• Erstellung von Vorprüfunterlagen

• Fertigung und Lieferung eines betriebsbewährten Transportfahrzeugs für Konradcontainer Typ IV

Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 150.000 Euro netto betragen haben.

Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.

Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Ich/wir bin/sind gültig zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein

zeitlich gültiges Zertifikat vorlegen.

Genehmigung nach § 25 StrlSchG [Mussangabe]

Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in

fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist

firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim

Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.

Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach

§ 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor

Zuschlagserteilung übergeben werden.

Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach §12b AtG [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein

muss.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das

zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.

Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal

bestätigt der Bieter:

-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und

-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird

und

-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und

Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen

Arbeitstauglichkeitsnachweis G25 [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Ja

Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G25 verfügen.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das

zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung der Arbeitstauglichkeit gem. G25 vor Leistungsbeginn benennen.

Referenzen

K.O.-Kriterium: Ja

Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste dem Angebot bei.

(1) Angaben zu geeigneten Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich - Lieferung von betriebsbewehrten

Transportfahrzeugen für Konradcontainer Typ IV) in den letzten fünf Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (auf Verlangen:

Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ),

Auftragswert, Auftragsgegenstand und Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs.

ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird

die Referenz nicht berücksichtigt.

Geforderte Mindeststandards:

zu (1): Es muss mindestens eine geeignete Referenz über die Lieferung von einem betriebsbewährten Transportfahrzeug für

Konradcontainer Typ IV eingereicht werden. Die Referenz ist geeignet, wenn sie mindestens folgenden Leistungsumfang enthält:

• Erstellung von Vorprüfunterlagen

• Fertigung und Lieferung eines betriebsbewährten Transportfahrzeugs für Konradcontainer Typ IV

Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 150.000 Euro netto betragen haben.

Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.

Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/09/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/09/2023
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2023