Geologische Bauüberwachung für die Dünenverstärkung Prerow - Zingst Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-61-015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Jägerbäk 3
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558867416
Fax: +49 38558867799
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stalu-mittleres-mecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geologische Bauüberwachung für die Dünenverstärkung Prerow - Zingst
Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg wird mit Beginn ca. 16.10.2023 bis voraussichtlich 31.12.2023 eine Aufspülung durchgeführt. Es ist geplant, im Bereich der Außenküste von Prerow und Zingst insgesamt ca. 711.400 m³ Sand aufzuspülen. Die Sandentnahme wird aus der gewerblichen Lagerstätte Plantagenetgrund NW, Teilfläche 1 erfolgen. An Bord von bis zu zwei Schiffen soll eine geologische Bauüberwachung mit 2 Personen pro Schiff 24 h/Tag für 7 Tage die Woche erfolgen.
Prerow,Zingst
Deutschland
Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg wird mit Beginn ca. 16.10.2023 bis voraussichtlich 31.12.2023 eine Aufspülung durchgeführt. Es ist geplant, im Bereich der Außenküste von Prerow und Zingst insgesamt ca. 711.400 m³ Sand aufzuspülen. Die Sandentnahme wird aus der gewerblichen Lagerstätte Plantagenetgrund NW, Teilfläche 1 erfolgen. An Bord von bis zu zwei Schiffen soll eine geologische Bauüberwachung mit 2 Personen pro Schiff 24 h/Tag für 7 Tage die Woche erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588485-15817
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).