Fraunhofer-Institut IGD-R in 18059 Rostock Referenznummer der Bekanntmachung: PR 288281
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Joachim-Jungius-Straße 11
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.igd.fraunhofer.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut IGD-R in 18059 Rostock
Das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD-R ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. mit rund 60 Mitarbeitenden.
Das Fraunhofer IGD betreibt seit 30 Jahren sehr erfolgreich anwendungsorientierte Forschung im Visu-al Computing. Visual Computing ist bild- und modellbasierte Informatik und umfasst unter anderem Graphische Datenverarbeitung, Computer Vision sowie Virtuelle und Erweiterte Realität sowohl im di-rekten Auftrag der Industrie als auch im Rahmen von öffentlich geförderten Projekten.
Das Institutsgebäude befindet sich in der Rostocker Südstadt in unmittelbarer Nähe des Campus Süd-stadt der Universität Rostock. Das Gebäude ist eine ehemalige Grundschule, gebaut in den 60er Jah-ren und wurde ab 1992 in drei Etappen zum Institutsgebäude umgebaut. Das Haus beherbergt auf drei Etagen Büroräume, technische Labore, Technikräume, sanitäre Anlagen, Teeküchen sowie Konferenz- und Schulungsräume mit einer Gesamtfläche von 2.516 qm.
Zurzeit finden Baumaßnahmen für einen Institutsneubau statt, der voraussichtlich im Jahr 2027 beendet sein soll, so dass wir in naher Zukunft in die neuen Räume umziehen werden. Mehr Informationen fin-den Sie unter: https://www.igd.fraunhofer.de/de/institut.html
Unterhaltsreinigung
18059 Rostock Joachim-Jungius-Straße 11
Unterhaltsreinigung des 3-geschossigen Gebäudes
4x 12 Monate
Fensterreinigung
18059 Rostock Joachim-Jungius-Straße 11
Fensterreinigung des 3-geschossigen Gebäudes, teilweise unter Einsatz eines Hubsteigers.
4x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str.76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).